Bundesverfassungsgericht

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Weitere erfolglose "Euro-Verfassungsbeschwerde"

Pressemitteilung Nr. 86/1998 vom 24. Juli 1998

Beschluss vom 22. Juni 1998
2 BvR 532/98

Mit Beschluß vom 22. Juni 1998 hat die 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG die "Euro-Verfassungsbeschwerde" des Beschwerdeführers M.B. nicht zur Entscheidung angenommen.

Zur Begründung wird auf den Beschluß des Zweiten Senats vom 31. März 1998 (vgl. Pressemitteilung Nr. 33/98 vom 2. April 1998) Bezug genommen.

Weiter heißt es:

"Aus der Begründung des o.g. Beschlusses des Zweiten Senats vom 31. März 1998 ergibt sich, daß eine Verletzung des im Vertrag über die Europäische Union festgelegten Integrationsprogramms durch die angegriffenen Akte der Bundesregierung nicht in Betracht kommt.

Der Senat hat entschieden, daß Maßstab und Ablauf des Eintritts in die dritte Stufe der Währungsunion im Vertrag geregelt sind und im Zustimmungsgesetz in der Verantwortung von Bundestag und Bundesrat für Deutschland Rechtsverbindlichkeit gewinnen. Der durch den Vertrag und das Zustimmungsgesetz auch für die nunmehr anstehende Entscheidung über den Beginn der Währungsunion mit bestimmten Teilnehmerstaaten festgelegte, verbindliche Rechtsmaßstab eröffne allerdings Einschätzungs-, Bewertungs- und Prognoseräume. In diesem Bereich rechtlich offener Tatbestände zwischen ökonomischer Erkenntnis und politischer Gestaltung weise das Grundgesetz die Entscheidungsverantwortlichkeiten Regierung und Parlament zu. Deren Entscheidung könne auch den Eintritt in die dritte Stufe der Währungsunion hinreichend demokratisch legitimieren."