Bundesverfassungsgericht

Sie sind hier:

Besuch beim Bulgarischen Verfassungsgericht und beim Rumänischen Verfassungsgerichtshof

Pressemitteilung Nr. 108/1998 vom 1. Oktober 1998

Im Rahmen der Umorientierung früherer Staaten des Ostblocks mit dem Ziel der Einführung von Demokratie und Rechtsstaat in diesen Ländern leistet das Bundesverfassungsgericht seit einer Reihe von Jahren einen wesentlichen Beitrag durch Aufnahme und Fortführung fachbezogener Kontakte zu in diesen Staaten neu installierten Verfassungsgerichten.

Bei wechselseitigen Informationsbesuchen von richterlichen Mitgliedern dieser Gerichtshöfe werden vor allem Erfahrungen über Tätigkeit, Kompetenzen und Alltagsarbeit in dem jeweiligen Gericht ausgetauscht.

Diesem Zwecke dienen auch zwei aufeinanderfolgende Besuche einer Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter der Leitung von Frau Präsidentin Prof. Dr. Limbach beim Bulgarischen Verfassungsgericht in Sofia (5./6. Oktober 1998) und beim Rumänischen Verfassungsgerichtshof in Bukarest (7./8. Oktober 1998).