Bundesverfassungsgericht

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70. Geburtstag von BVR a. D. Prof. Dr. Johann Friedrich Henschel

Pressemitteilung Nr. 60/2001 vom 7. Juni 2001

Der Bundesverfassungsrichter a. D. und frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Johann Friedrich Henschel wird am 10. Juni 2001 sein 70. Lebensjahr vollenden.

Er gehörte vom 19. Juli 1983 bis zum 13. Oktober 1995 dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts an, seit dem 29. September 1994 war er Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts.

Prof. Dr. Johann Friedrich Henschel ist in Schwarzenau/Eder geboren und legte beide juristischen Staatsprüfungen in Niedersachsen ab. 1972 promovierte er zum Dr. jur. Nach vier Jahren als Gerichtsassessor im OLG-Bezirk Celle wurde der Jubilar 1965 Landgerichtsrat beim Landgericht Hannover. 1968 schied er auf eigenem Wunsch aus dem richterlichen Dienstverhältnis aus und ließ sich als Rechtsanwalt, ab 1973 auch als Notar in Hannover nieder. 1983 wechselte Prof. Dr. Johann Friedrich Henschel nach Karlsruhe, wo er zum Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof zugelassen wurde. Im Juli 1983 erhielt er seine Ernennungsurkunde zum Richter des Bundesverfassungsgerichts. 1987 ernannte der niedersächsische Minister für Wissenschaft und Kunst ihn zum Honorarprofessor an der Universität Göttingen.

Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht hat Prof. Dr. Henschel seine Tätigkeit als Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof wieder aufgenommen, er lebt und arbeitet heute in Karlsruhe.

Karlsruhe, den 7. Juni 2001