Bundesverfassungsgericht

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Fortgang im NPD-Verbotsverfahren

Pressemitteilung Nr. 69/2002 vom 31. Juli 2002

In dem Verfahren über die Anträge auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands ging bei dem Bundesverfassungsgericht am Dienstagabend, den 30. Juli 2002, der gemeinsame Schriftsatz der Bundesregierung, des Deutschen Bundestags und des Bundesrats nebst Anlagen ein, mit dem die Antragsteller weiter zur Sache vortragen. Am Freitag, den 26. Juli 2002, war der Schriftsatz der Antragsteller - allerdings ohne Anlagen - dem Gericht vorab per Telefax übermittelt worden.

Der weitere Gang des Verfahrens gestaltet sich folgendermaßen: Der Vorsitzende des Zweiten Senats hat im Benehmen mit dem Berichterstatter verfügt, dass der Antragsgegnerin der Schriftsatz der Antragsteller sowie alle Anlagen im Umfang eines Aktenordners zugestellt werden, um ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Hierzu wird der Antragsgegnerin eine Frist bis zum 30. August 2002 gesetzt.

Az. - 2 BvB 1/01 u.a. -

Karlsruhe, den 31. Juli 2002