Bundesverfassungsgericht

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70. Geburtstag von Bundesverfassungsrichter a.D. Dieterich

Pressemitteilung Nr. 60/2004 vom 18. Juni 2004

Der frühere Richter des Bundesverfassungsgerichts und spätere Präsident des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Thomas Dieterich begeht am 19. Juni 2004 seinen 70. Geburtstag. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Ersten Senats vom 16. November 1987 bis zum 4. Februar 1994 an.

Prof. Dr. Dieterich studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Heidelberg und Göttingen. Nach Ablegung der juristischen Staatsexamen und seiner Promotion war er von 1963 bis 1972, unterbrochen von einer Abordnung als wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesarbeitsgericht, in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Baden- Württemberg tätig. 1972 wurde er zum Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt. Er gehörte dort verschiedenen Senaten an. 1980 wurde er zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht berufen. Am 16. November 1987 erfolgte seine Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts. Sein Dezernat umfasste vor allem das Ausbildungs- und Prüfungsrecht sowie das Berufsrecht der so genannten freien Berufe. Als Berichterstatter hat er an zahlreichen wegweisenden Urteilen und Beschlüssen des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mitgewirkt. Zu den bekanntesten zählen etwa die Entscheidungen zum entschädigungslosen Wettbewerbsverbot für einen Handelsvertreter (BVerfGE 81, 242), zur Gleichstellung der Ehefrau bei der Nachnamenswahl (BVerfGE 84, 9), zur Kontrolle von Prüfungsentscheidungen (BVerfGE 84, 34) und zur Haftungsbegrenzung bei Bürgschaften von unerfahrenen und wirtschaftlich schwachen Personen (BVerfGE 89, 214).

Im Februar 1994 wurde Prof. Dr. Dieterich zum Präsidenten des Bundesarbeitsgerichts berufen. In diesem Amt wirkte er bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 1999.

Der Jubilar lebt heute in Kassel.

Karlsruhe, den 18. Juni 2004