Bundesverfassungsgericht

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80. Geburtstag von Präsident a.D. Benda

Pressemitteilung Nr. 5/2005 vom 14. Januar 2005

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst Benda, vollendet am 15. Januar 2005 sein 80. Lebensjahr.

Ernst Benda wurde am 15. Januar 1925 in Berlin geboren, machte 1943 sein Abitur und wurde anschließend zu Arbeits- und Wehrdienst eingezogen. Nach Kriegsende nahm er das juristische Studium an der Humboldt- Universität Berlin auf. Als Mitglied des letzten gewählten Studentenrates schied er anlässlich des Hochschulkonflikts im Frühjahr 1948 aus dieser Universität aus. Nach Gründung der Freien Universität Berlin im Herbst 1948 setzte er das Studium fort und war Mitglied des Studentenausschusses. Von 1949 bis 1950 studierte Ernst Benda Journalistik und politische Wissenschaften an der Universität von Wisconsin in Madison/ Wisconsin (USA). Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen im Jahre 1955 übte er seit 1956 den Beruf eines Rechtsanwalts in Berlin aus.

Von 1951 bis 1954 war Ernst Benda Mitglied der Bezirksverordnetenversammlung Spandau (Fraktionsvorsitzender) und von 1955 bis 1957 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. 1957 wurde er zum Mitglied des Bundestages (CDU) gewählt, 1967 zum Parlamentarischen Staatssekretär beim Bundesminister des Innern ernannt. Vom 2. April 1968 bis 20. Oktober 1969 gehörte Ernst Benda der Bundesregierung als Bundesminister des Innern an.

Am 8. Dezember 1971 wurde Ernst Benda in das Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und zum Vorsitzenden des Ersten Senats berufen. Mit Ablauf des 20. Dezember 1983 trat er beim Bundesverfassungsgericht in den Ruhestand.

Zahlreiche wichtige Urteile fielen in seine Amtszeit als Vorsitzender des Ersten Senats. Dazu gehören etwa:

  1. Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs (Urteil vom 25. Februar 1974; Aktenzeichen 1 BvF 6/74)
  2. Grenzen verfassungsgerichtlicher Kontrolle bei der Bekämpfung lebensbedrohender terroristischer Erpressungen; "Schleyer-Entführung" (Urteil vom 16. Oktober 1977; Aktenzeichen 1 BvQ 5/77)
  3. Volkszählungsgesetz; Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Urteil vom 15. Dezember 1983; Aktenzeichen 1 BvR 209/83 u.a.)

Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht wurde Ernst Benda 1984 zum ordentlichen Professor an die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg berufen.

Er hat unter anderem folgende Ehrungen und Auszeichnungen erfahren:

  • Ernennung zum Honorarprofessor im Fach Rechtswissenschaft an der Universität Trier (1978)
  • Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die Juristische Fakultät der Universität Würzburg (1974)
  • Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (1983)
  • Großkreuz des Verdienstordens der Italienischen Republik (1974)
  • Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik Österreich (1975)
  • Auszeichnung mit dem Heinz-Herbert-Karry-Preis (1987).

Prof. Dr. Benda lebt heute in Karlsruhe.

Karlsruhe, den 14. Januar 2005