Bundesverfassungsgericht

Sie sind hier:

Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Konrad Hesse verstorben

Pressemitteilung Nr. 29/2005 vom 1. April 2005

Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Konrad Hesse ist am 15. März 2005 im Alter von 86 Jahren verstorben. Konrad Hesse gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Ersten Senats vom 7. November 1975 bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand am 16. Juli 1987 an.

Nach den beiden Juristischen Staatsexamina habilitierte sich Konrad Hesse 1955 an der Universität in Göttingen für Staats-, Verwaltungs- und Kirchenrecht. Im Sommer 1956 wurde er als ordentlicher Professor an die Universität Freiburg im Breisgau berufen. Daneben wirkte er in weiteren Ämtern: von 1961 bis 1975 als Richter im Nebenamt am Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg und von 1968 bis 1976 als Vorsitzender des Schiedsgerichtshofs der Evangelischen Kirche in Deutschland. 1983 wurde ihm in Zürich, 1989 in Würzburg die juristische Ehrendoktorwürde verliehen.

Konrad Hesse war einer der großen Staatsrechtslehrer der Bundesrepublik Deutschland. Sein 1967 erstmals erschienenes und in mehrere Sprachen übersetztes Hauptwerk "Grundzüge des Verfassungsrechts der Bundesrepublik Deutschland" ist ebenso wie sein "Staatsrechtliches Seminar" für Generationen von Juristen ein Begriff geworden. 1984 schrieb der damalige Bundespräsident Karl Carstens in seinem Glückwunschschreiben zum 65. Geburtstag:

"Ihre Schriften sind für jeden, der sich mit Fragen des Staats- und Verfassungsrechts ernsthaft auseinander setzen will, unentbehrlich. Mit Ihrer Arbeit als Staatsrechtslehrer und als Richter des Bundesverfassungsgerichts haben Sie einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung des deutschen Verfassungsrechts geleistet."

Während seiner Amtszeit als Verfassungsrichter hat Konrad Hesse in besonderer Weise die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Presse- und Rundfunk- sowie zur Meinungsfreiheit und zum Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer geprägt. Die bekanntesten Grundsatzentscheidungen, an denen er neben einer Vielzahl anderer Entscheidungen als Berichterstatter mitwirkte, sind etwa das Mitbestimmungsurteil (BVerfGE 50, 290 ff.), solche zur Meinungs- und Pressefreiheit (u.a. BVerfGE 54, 148 und 54, 208, "Böll/Walden") sowie die so genannten Rundfunkurteile (BVerfGE 57, 295; 73, 118 und 74, 297).

Der Verstorbene wurde am 23. März 2005 im engsten Familienkreis beigesetzt.

Karlsruhe, den 1. April 2005