Bundesverfassungsgericht

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Bundesverfassungsrichter a.D. Konrad Kruis wird 75 Jahre alt

Pressemitteilung Nr. 38/2005 vom 10. Mai 2005

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Konrad Kruis, vollendet morgen, am 11. Mai 2005, sein 75. Lebensjahr.

Konrad Kruis ist am 11. Mai 1930 in München geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in München und dem zweiten juristischen Staatsexamen trat er 1958 in die Bayerische Innere Verwaltung ein. 1960 wurde er in die Bayerische Staatskanzlei berufen und war dort unter anderem Referent für die Bayerische Landesgesetzgebung und das Landesverfassungsrecht, Generalsekretär des Landespersonalausschusses und Leiter der Abteilung für Gesetzgebung und Recht, ab 1978 als Ministerialdirigent.

Vom 16. November 1987 bis 28. September 1998 gehörte Konrad Kruis als Richter des Bundesverfassungsgerichts dem Zweiten Senat an. Neben seiner Zuständigkeit für Bund - Länder-Konflikte hat Konrad Kruis insbesondere auf dem Gebiet des Strafvollstreckungsrechts als Berichterstatter die Rechtsprechung des Zweiten Senats entscheidend beeinflusst.

In Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste wurde Konrad Kruis am 26. September 1998 von dem Herrn Bundespräsidenten mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet.

Konrad Kruis lebt heute in München.

Karlsruhe, den 10. Mai 2005