Bundesverfassungsgericht

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Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Alfred Söllner verstorben

Pressemitteilung Nr. 112/2005 vom 11. November 2005

Bundesverfassungsrichter a.D., Prof. Dr. Alfred Söllner, ist am 9. November 2005 im Alter von 75 Jahren verstorben.

Alfred Söllner wurde 1930 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften, das er mit beiden juristischen Staatsexamina und der Promotion abschloss, war er von 1959 bis 1966 als wissenschaftlicher Assistent am Institut für Arbeitsrecht an der Universität Frankfurt tätig. Nach seiner Habilitation im Jahre 1966 wurde er noch im gleichen Jahr als ordentlicher Professor an die Universität Kiel berufen. In den Jahren 1970 bis 1997 lehrte Alfred Söllner die Fächer Römisches und Bürgerliches Recht sowie Arbeits- und Sozialrecht an der Universität Gießen. Von April 1985 bis März 1987 war er Vizepräsident dieser Universität und führte mehrere Monate lang die Geschäfte des Präsidenten.

In den Jahren 1970 bis 1977 war Alfred Söllner Mitglied der Sachverständigenkommission für ein Arbeitsgesetzbuch. Er war zudem als Schlichter in Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bundesbahn sowie als Vorsitzender des Schiedsgerichts für die Metallindustrie tätig. Alfred Söllner war wissenschaftliches Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft und korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften und der Literatur in Mainz.

Alfred Söllner gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Ersten Senats vom 16. November 1987 bis zum 13. Oktober 1995 an. Als Berichterstatter für sozialrechtliche Fragen hat er an einer Vielzahl wichtiger verfassungsgerichtlicher Entscheidungen mitgewirkt. Hierunter fällt u.a. die Entscheidung des Ersten Senats vom 7. Juli 1992 zur Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen Rentenversicherung (Az. 1 BvL 51/86 u.a.; BVerfGE 87, 1 ff.).

Herr Prof. Dr. Söllner lebte zuletzt in Gießen.