Bundesverfassungsgericht

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Mündliche Verhandlung in Sachen „Lissabon-Vertrag“

Pressemitteilung Nr. 9/2009 vom 29. Januar 2009

2 BvR 182/09

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat beschlossen, in dem zur mündlichen Verhandlung über die Verfahren 2 BvE 2/08, 2 BvE 5/08 sowie 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08 und 2 BvR 1259/08 auf

Dienstag, den 10. Februar 2009, und
Mittwoch, den 11. Februar 2009,
jeweils um 10.00 Uhr
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe

anberaumten Termin (vgl. Pressemitteilung Nr. 2/2009 vom 16. Januar 2009) über eine weitere Verfassungsbeschwerde mündlich zu verhandeln. Die Verfassungsbeschwerde, die von Herrn Graf von Stauffenberg sowie den Herren Professoren Spethmann, Starbatty und Kerber eingelegt wurde, richtet sich ebenfalls gegen das deutsche Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007, das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 23, 45 und 93) und das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union.