Bundesverfassungsgericht

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Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde wird am 19. September 2010 80 Jahre alt

Pressemitteilung Nr. 78/2010 vom 17. September 2010

Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde vollendet am 19. September 2010 sein 80. Lebensjahr.

Nach der Ersten Juristischen Staatsprüfung im Jahr 1953 promovierte Ernst-Wolfgang Böckenförde sowohl bei Prof. Hans J. Wolff in Münster zum Dr. jur. als auch bei Prof. Franz Schnabel in München zum Dr. phil. Im Anschluss an seine Habilitation 1964 in Münster war er bis 1969 Professor für Öffentliches Recht, Verfassungs- und Rechtsgeschichte sowie Rechtsphilosophie an der Universität Heidelberg. In gleicher Eigenschaft lehrte er von 1969 bis 1977 an der Universität in Bielefeld und anschließend an der Universität Freiburg. Ernst-Wolfgang Böckenförde gehört zu den herausragenden Staatsrechtslehrern seiner Generation.

Von 1971 bis 1976 war Ernst-Wolfgang Böckenförde Mitglied der Enquetekommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages.

Als Mitglied des Zweiten Senats gehörte er dem Bundesverfassungsgericht vom 20. Dezember 1983 bis zum 3. Mai 1996 an. Er wirkte an zahlreichen wichtigen Entscheidungen etwa zur Raketenstationierung, zum Auslandseinsatz der Bundeswehr, zur Schwangerschaftsunterbrechung, zum Parteienrecht und zum Asylrecht mit.

Die Ehrendoktorwürde verliehen ihm die katholisch-theologischen Fakultäten der Universität Bochum (1999) und der Universität Tübingen (2005) sowie auch die Fakultäten für Rechtswissenschaft der Universität Basel (1987), der Universität Bielefeld (1999) und der Universität Münster (2001). Im Jahr 2003 erhielt er die Verdienstmedaille des Landes Baden-Württemberg. 2004 wurde ihm der Hannah-Arendt-Preis für politisches Denken verliehen.

Prof. Dr. Dr. Böckenförde lebt heute in Freiburg.