Bundesverfassungsgericht

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Teilnahme des Bundesverfassungsgerichts am „Sechser-Treffen“

Pressemitteilung Nr. 7/2012 vom 14. Februar 2012

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung seines Präsidenten Andreas Voßkuhle hat vom 12. bis 13. Februar 2012 am sog. "Sechser-Treffen" teilgenommen, das in diesem Jahr vom Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg ausgerichtet wurde. Das regelmäßig im Zwei-Jahres-Rhythmus stattfindende Treffen der deutschsprachigen Verfassungsgerichte aus der Schweiz, dem Fürstentum Liechtenstein, Österreich und Deutschland sowie des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und des Gerichtshofs der Europäischen Union dient den Gerichten zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch. Die diesjährigen Arbeitssitzungen wurden mit dem Thema "Die Anwendung der Grundrechtecharta durch die nationalen Verfassungsgerichte" eingeleitet, das neben Grundsatzfragen sowohl den Beurteilungsspielraum der nationalen Gerichte als auch die Bedeutung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zum Gegenstand hatte. In den weiteren Fachgesprächen wurden von den Richtern unter dem Thema "Prozess- und Sachurteil in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung" die Voraussetzungen des Verfassungsrechtsschutzes in den deutschsprachigen Ländern erörtert. Überdies erfolgte ein Austausch zur Thematik "Unionsbürgerschaft und europäischer Grundrechtsschutz in rein nationalen Sachverhalten".