Bundesverfassungsgericht

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Bundesverfassungsrichterin Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff scheidet aus dem Amt

Pressemitteilung Nr. 47/2014 vom 30. Mai 2014

Am Montag, dem 2. Juni 2014, wird der Bundespräsident Frau Richterin des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff die Entlassungsurkunde aushändigen. Sie scheidet nach Ablauf ihrer 12-jährigen Amtszeit aus dem Dienst. Frau Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff wurde am 31. Januar 1953 in Weitensfeld (Kärnten) geboren. Sie studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Bielefeld und Freiburg sowie an der Harvard Law School, wo sie den Abschluss "Master of Laws" erwarb. Im Jahr 1977 absolvierte sie das zweite juristische Staatsexamen und wurde im Jahr 1980 an der Universität Freiburg promoviert. Von 1979 bis 1987 arbeitete sie als wissenschaftliche Assistentin an der Universität Bielefeld. Dort habilitierte sie sich im Jahr 1987 mit einer Arbeit zum Thema "Die Grundrechte als Eingriffsabwehrrechte".

Anschließend war Frau Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff von 1988 bis 1992 bei der Stadt Bielefeld als Leiterin des Umweltamtes tätig. Im Jahr 1992 kehrte sie an die Universität Bielefeld zurück und erhielt dort eine Professur für öffentliches Recht, die sie bis heute innehat. In den Jahren 1996 bis 2002 war sie zudem geschäftsführende Direktorin des Zentrums für interdisziplinäre Studien der Universität Bielefeld, Vorstandsmitglied verschiedener Fachgesellschaften und - von 2000 bis 2002 - Vorsitzende des Rates von Sachverständigen für Umweltfragen. Am 15. März 2002 wählte der Wahlausschuss des Deutschen Bundestages Frau Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts. Seit dem 10. April 2002 gehörte sie dem Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts an. Als Berichterstatterin war sie insbesondere für Asylrecht, Staatsangehörigkeitsrecht, Maßnahmen im Vollzug von Strafhaft und sonstigen Freiheitsentziehungen sowie für Finanzverfassungs- und Haushaltsrecht und nicht anderweitig zugewiesene Verfahren zuständig. Sie war Berichterstatterin unter anderem in Verfahren zu parlamentarischen Informationsrechten (schleswig-holsteinische Verfassungsstreitigkeit, BVerfGE 110, 199), zum Erfordernis einer gesetzlichen Grundlage für den Jugendstrafvollzug (BVerfGE 116, 69), zur Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (u. a. BVerfGE 128, 282), zur Privatisierung von Einrichtungen des Maßregelvollzugs (BVerfGE 130, 76) und zur Filmförderungsabgabe (Urteil vom 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561 u. a. -) sowie in dem Plenarverfahren zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 132, 1).

Sie ist verheiratet und hat vier erwachsene Kinder. Nach ihrem Ausscheiden beim Bundesverfassungsgericht wird sie weiterhin als Professorin in Bielefeld wirken.

Als Nachfolgerin wird Frau Prof. Dr. Doris König M.C.L. in den Zweiten Senat eintreten, die derzeit als Präsidentin der Bucerius Law School in Hamburg tätig ist und dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht innehat. Sie wird am Montag, dem 2. Juni 2014, vom Bundespräsidenten die Ernennungsurkunde zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts erhalten.