Bundesverfassungsgericht

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Besuch des Bundesverfassungsgerichts beim italienischen Verfassungsgericht

Pressemitteilung Nr. 49/2014 vom 6. Juni 2014

Eine Delegation des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung des Präsidenten Prof. Dr. Andreas Voßkuhle besuchte vom 4. bis 6. Juni 2014 das Verfassungsgericht der Republik Italien. In den Fachgesprächen wurde u. a. die Beschränkung der mitgliedstaatlichen Souveränität aufgrund des Rechts der Europäischen Union, insbesondere im Bereich der öffentlichen und privaten Finanzwirtschaft, erörtert. Zudem fand ein Austausch zum Verhältnis zwischen den nationalen Verfassungsgerichten und dem Gerichtshof der Europäischen Union unter dem Aspekt des Vorabentscheidungsverfahrens statt. Ein weiterer thematischer Schwerpunkt war dem Menschenrechtsschutz in Strafsachen in den jeweiligen Rechtsordnungen gewidmet.