Bundesverfassungsgericht

Sie sind hier:

75. Geburtstag des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier

Pressemitteilung Nr. 56/2018 vom 5. Juli 2018


Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier, feiert am 6. Juli 2018  seinen 75. Geburtstag.

Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier studierte in seiner Heimatstadt Berlin Rechtswissenschaften und wurde dort 1970 mit einer Arbeit zum Thema „Forderungsverletzung im Öffentlichen Recht“ promoviert. Nach dem Zweiten Staatsexamen im Jahr 1973 habilitierte er sich mit einer Schrift zum Thema: "Die finanzrechtlichen Gesetzesvorbehalte und das grundgesetzliche Demokratieprinzip: zugleich ein Beitrag zur Lehre von den Rechtsformen der Grundrechtseingriffe". 1974 nahm Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier einen Ruf der Universität Bielefeld an und lehrte dort bis 1991. 1992 folgte er einem Ruf der Ludwig-Maximilians-Universität nach München, wo er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere deutsches und bayerisches Staats- und Verwaltungsrecht sowie Öffentliches Sozialrecht innehatte.

Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier bekleidete zudem zahlreiche Neben- und Ehrenämter. So war er von 1977 bis 1987 Richter im Nebenamt am Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster und von 1981 bis 1993 Studienleiter der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie Ostwestfalen-Lippe. Darüber hinaus war Prof. Dr. Dres h. c. Hans-Jürgen Papier von 1994 bis 1998 Mitglied der Kommission der Bundesrepublik Deutschland zum Versorgungsruhens- und Entschädigungsrentengesetz sowie in der Zeit von 1996 bis 1998 Stellvertretender Vorsitzender der Ethik-Kommission der Bayerischen Landesärztekammer.

Am 27. Februar 1998 wurde Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier zum Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts gewählt und am 10. April 2002 zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Erbrecht und das Recht des geistigen Eigentums. In der Amtszeit von Prof. Dr. Dres h. c. Hans-Jürgen Papier verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts zahlreiche wichtige Urteile. Lediglich beispielhaft seien dafür die Grundsatzentscheidungen zur Verfassungsmäßigkeit der akustischen Wohnraumüberwachung zu Strafverfolgungszwecken („Großer Lauschangriff“ - BVerfGE 109, 279), zur Nichtigkeit der Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 115, 118) sowie zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des staatlichen Zugriffs auf informationstechnische Systeme („Online-Durchsuchungen“ - BVerfGE 120, 274) genannt. Ebenso sind die Entscheidungen zu den Grenzen der Bildberichterstattung über das Privatleben Prominenter (BVerfGE 101, 361 und BVerfGE 120, 180) und der Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen nach dem SGB II („Hartz IV-Gesetz“ - BVerfGE 125, 175) zu nennen.

Nach seinem Ausscheiden am Bundesverfassungsgericht kehrte Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier an die Ludwigs-Maximilians-Universität München zurück und nahm seine Tätigkeit als Hochschullehrer wieder auf. Zudem war er von 2010 bis 2015 Vorsitzender der Kammer für öffentliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Deutschland, seit 2016 ist er Mitglied der Beratenden Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogener Kulturgüter, insbesondere aus jüdischem Besitz.

Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier hat zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen empfangen, unter anderem das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für die Verdienste um die Republik Österreich sowie das Großkreuz des Bundesverdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Die Universität Thessaloniki und die Deutsche Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer haben Prof. Dr. Dres. h. c. Hans-Jürgen Papier die Ehrendoktorwürde verliehen.

Der Jubilar lebt heute in Tutzing bei München.