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Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof scheidet aus dem Amt

Pressemitteilung Nr. 83/2018 vom 30. November 2018


Am 30. November 2018 wird der Bundespräsident Herrn Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof die Urkunde über den Eintritt in den Ruhestand aushändigen. Er scheidet mit dem Erreichen der Altersgrenze nach rund 10-jähriger Amtszeit aus dem Amt.

Herr Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof ist 1950 in Osnabrück geboren und in Karlsruhe aufgewachsen. Er studierte Rechtswissenschaften in Freiburg, Heidelberg und Speyer und legte 1975 sein Erstes und 1978 sein Zweites juristisches Staatsexamen ab. 1981 wurde Herr Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof in Heidelberg mit einer Arbeit zum Thema „Die Höhe der Gebühr - Grundlagen der Gebührenbemessung“ promoviert. Im Anschluss habilitierte er sich 1985 in Speyer mit einer Arbeit zum Thema „Private Rechtsetzung“. Es folgten Lehrtätigkeiten in Saarbrücken, München, Speyer und Tübingen. 1986 erhielt Herr Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof den Ruf auf den Lehrstuhl für öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Tübingen, den er bis September 2018 innehatte. Zudem war er seit 1993 Inhaber des Jean-Monnet-Chair der EU „European Fiscal Law“. In der Zeit von 1999 bis 2000 war Herr Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof Prorektor der Universität Tübingen und beriet 2003 bis 2004 als gewählter Sachverständiger in der Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung (Föderalismuskommission) den Bundestag und den Bundesrat. Herr Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof war in der Zeit von 2003 bis 2007 als Mitglied des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg sowie von 2006 bis 2007 als Vorstandsmitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer tätig. Von 2006 bis 2009 lehrte er auch an der Université Paris (Panthéon-Sorbonne), ab 2007 als professeur invité.

Herr Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof wurde am 5. Juli 2007 durch den Bundestag zum Mitglied des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts als Nachfolger von Herrn Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Prof. Dr. Udo Steiner gewählt und vom Bundespräsidenten am 1. Oktober 2007 zum Richter des Bundesverfassungsgerichts im Ersten Senat ernannt. Am 16. März 2010 wurde er nach seiner Wahl vom 5. März 2010 zum Vizepräsidenten und Vorsitzenden des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Sein Dezernat umfasste seit seinem Amtsantritt das Sozialrecht einschließlich des Sozialversicherungsrechts. Herr Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof hat eine Reihe von bedeutenden Senatsverfahren als Berichterstatter vorbereitet, zum Beispiel die Entscheidungen zu dem Basistarif in der privaten Krankenversicherung (BVerfGE 124, 25), den Hartz-IV-Regelleistungen (BVerfGE 125, 175) und zum Luftverkehrsteuergesetz (BVerfGE 137, 350). Unter dem Vorsitz von Herrn Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof verkündete der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts zahlreiche wichtige Urteile, wie die Entscheidung zu dem Asylbewerberleistungsgesetz (BVerfGE 132, 134), zur Besetzung der Gremien des ZDF (BVerfGE 136, 9) zur Verschonung von der Erbschaftsteuer beim Übergang betrieblichen Vermögens (BVerfGE 138, 136) sowie zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer (1 BvL 11/14 u. a.).

Als Nachfolger wird Herr Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. in den Ersten Senat eintreten, der derzeit Bundestagsabgeordneter der CDU/CSU-Fraktion und geschäftsführender Partner einer Anwaltskanzlei ist. Herr Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M., wurde am 22. November 2018 vom Bundestag zum Richter des Bundesverfassungsgerichts und am 23. November 2018 vom Bundesrat zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Er wird am 30. November 2018 vom Bundespräsidenten die Ernennungsurkunde erhalten.