Bundesverfassungsgericht

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Kranzniederlegung am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus

Pressemitteilung Nr. 5/2022 vom 28. Januar 2022


In Berlin wurde am 27. Januar 2022 der Opfer des Nationalsozialismus gedacht. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, LL.M. (Yale), hat an einer Kranzniederlegung im Stelenfeld des Denkmals für die ermordeten Juden Europas und der sich anschließenden alljährlichen Gedenkstunde im Plenarsaal des Deutschen Bundestages teilgenommen.