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Wahlausschuß des Bundestages hat zwei neue Verfassungsrichter gewählt

Pressemitteilung Nr. 97/1998 vom 2. September 1998

Der Wahlausschuß des Deutschen Bundestages hat als Nachfolgerin für die Richterin im Zweiten Senat des BVerfG, Dr. Karin Graßhof, die Professorin Lerke Osterloh gewählt. Als Nachfolger für den Richter Konrad Kruis, ebenfalls Zweiter Senat, ist der Richter am Bundesgerichtshof Dr. Siegfried Broß gewählt worden.

Die Nachfolger werden ihr Amt antreten, sobald der Bundespräsident ihnen die Ernennungsurkunden ausgehändigt hat. Wann dies sein wird, ist hier noch nicht bekannt.

I.

Frau Richterin am BVerfG Dr. Karin Graßhof wurde am 25. Juni 1937 in Kiel, Schleswig-Holstein, geboren. Sie ist verheiratet und hat zwei Söhne. Frau Dr. Graßhof studierte in Kiel und Lausanne Rechtswissenschaften und promovierte an der Christian-Albrechts-Universität in Kiel. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen war sie als Richterin am Landgericht tätig, zunächst in Kiel und sodann - nach einer zweijährigen Tätigkeit im Bundesministerium der Justiz - am Landgericht in Bonn. Von 1975 bis 1977 war sie hauptamtliches Mitglied des Landesjustizprüfungsamtes beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Danach war sie Richterin am Oberlandesgericht Köln, bis sie 1984 zur Richterin am Bundesgerichtshof in Karlsruhe gewählt wurde. Dort war sie in einem Zivilsenat tätig. Seit dem 6. Oktober 1986 ist sie nach ihrer Wahl zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts Mitglied des Zweiten Senats. Das Dezernat von Frau Dr. Graßhof umfaßt u.a. Wahlrecht/Wahlprüfungsverfahren, Staatsangehörigkeitsrecht, Auslieferungsrecht, Verwirkung von Grundrechten. Die zwölfjährige Amtszeit von Frau Dr. Graßhof endet im Oktober 1998. Sie wird aus dem Dienst ausscheiden, sobald ihr der Bundespräsident die Entlassungsurkunde überreicht hat. Die wesentlichen Verfahren, an denen die Richterin mitgewirkt hat, sind in der Anlage 1) aufgelistet.

II.

Herr Richter am BVerfG Konrad Kruis wurde am 11. Mai 1930 in München geboren. Er ist verheiratet und hat drei Kinder. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung trat er 1958 in die Bayerische Staatsverwaltung ein. Er arbeitete dort von 1960 bis 1987 in der Bayerischen Staatskanzlei, zunächst als Referent, sodann als Leiter der Abteilung für Gesetzgebung und Recht und zugleich als Generalsekretär des Bayerischen Landespersonalausschusses. Nach seiner Wahl zum Richter des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts nahm er am 16. November 1987 sein Amt auf.

Das Dezernat von Herrn Kruis umfaßt u.a. Strafvollstreckungsrecht, Maßnahmen im Vollzug, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Bund/Länderstreitigkeiten. Herr Kruis scheidet - mit Aushändigung der Entlassungsurkunde durch den Bundespräsidenten - aus Altersgründen (Erreichen der Altersgrenze von 68 Jahren) aus seinem Amt aus. Die wesentlichen Verfahren, an denen der Richter mitgewirkt hat, sind in der Anlage 2) aufgelistet.

III.

Frau Prof. Dr. Lerke Osterloh wurde am 29. September 1944 in Holle (Oldenburg i.O.) geboren. Sie ist verheiratet, hat keine Kinder. Frau Prof. Dr. Osterloh studierte in Kiel, München und Hamburg Rechtswissenschaften. Nach ihrem Zweiten Juristischen Staatsexamen arbeitete sie von 1975 bis 1978 als Wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. Assistentin am Seminar für Finanz- und Steuerrecht an der Universität Hamburg. 1978 erfolgte die Promotion, im Wintersemester 1989/90 die Habilitation. Bis 1992/93 war Frau Prof. Dr. Osterloh als Universitätsprofessorin an der Universität Trier (Professor für Öffentliches Recht und Steuerrecht) tätig. Am 25. August 1993 wurde sie zur Universitätsprofessorin am Fachbereich Rechtswissenschaften an der Universität in Frankfurt am Main ernannt und hat dort den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Steuerrecht inne.

IV.

Herr Richter am BGH Dr. Siegfried Broß wurde am 18. Juli 1946 in Stuttgart geboren. Er ist verheiratet, hat keine Kinder. Herr Dr. Broß studierte Rechtswissenschaften an der Universität in München und war während seiner Referendarzeit u.a. von 1971 bis 1973 Wissenschaftlicher Assistent am Institut für Kirchenrecht und kirchliche Rechtsgeschichte bei Prof. von Campenhausen. Nach seinem Zweiten Juristischen Staatsexamen im Jahre 1973 begann er seine richterliche Tätigkeit beim Verwaltungsgericht München. Von Anfang 1977 bis Ende 1979 arbeitete er als Wissenschaftlicher Mitarbeiter bei dem Bundesverfassungsrichter Prof. Dr. Böhmer. Anschließend war er als Referent in der Rechtsabteilung der Bayerischen Staatskanzlei und ab 1981 als Richter am Verwaltungsgerichtshof in München tätig. Ende Januar 1986 wurde Herr Dr. Broß im Alter von 39 Jahren zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt. Damit war und ist er bisher der jüngste Richter, der je zum Richter am Bundesgerichtshof berufen wurde. Er ist seit April 1986 im 10. Zivilsenat des BGH tätig, der schwerpunktmäßig u.a. für Patentrecht, Allgemeines Werkvertragsrecht und öffentliche Auftragsvergabe zuständig ist. Seit 1995 ist Herr Dr. Broß zudem Vorsitzender der Juristischen Studiengesellschaft Karlsruhe.

Anlage 1 zur Pressemitteilung Nr. 97/98 vom 2. September 1998

Wesentliche Entscheidungen des BVerfG, an denen Richterin Dr. Graßhof mitgewirkt hat (die Pressemitteilungen werden auf Nachfrage gern übersandt)

  1. Verwertbarkeit eines Tagebuches im Strafverfahren
    (4:4 Entscheidung; Dr. Graßhof gehörte zu den Richtern, deren Auffassung die Entscheidung nicht trägt) Beschluß vom 14. September 1989, PM Nr. 47/89
  2. Gesamtdeutsche Wahl (Berichterstatterin)
    Urteil vom 29. September 1990, PM Nr. 41/90
  3. Ausländerwahlrecht/Kommunalwahl Schleswig-Holstein (Berichterstatterin)

    Urteil vom 31. Oktober 1990, PM Nr. 49/96

  4. § 218 StGB
    Urteil vom 28. Mai 1993, PM Nr. 18/93
  5. "Maastricht"
    Urteil vom 12. Oktober 1993, PM Nr. 39/93
  6. AWACS
    Urteil vom 12. Juli 1994, PM Nr. 29/94
  7. Strafbarkeit von DDR-Spionen
    Beschluß vom 15. Mai 1995, PM Nr. 26/95
  8. Strafbarkeit der Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrats der DDR /"Mauerschützen"
    Beschluß vom 26. Oktober 1996, PM Nr. 69/96
  9. Grundmandate (Berichterstatterin) Überhangmandate
    (4:4 Entscheidung; Berichterstatterin gehörte zu den Richtern, deren Auffassung das Urteil nicht trägt) Urteile vom 10. April 1997, PM Nrn 31 und 32/97
  10. Prüfungskompetenz von Landesverfassungsgerichten (Berichterstatterin)
    Beschluß vom 15. Oktober 1997, PM Nr. 10/98
  11. Nachfolge "Überhangmandate" (Berichterstatterin)
    Beschluß vom 26. Februar 1998, PM Nr.34/98
  12. "Euro"
    Beschluß vom 31. März 1998, PM Nr. 33/98

Frau Dr. Graßhof war Mitglied der im Juli 1996 vom Bundesminister der Justiz eingesetzten Kommission "Entlastung des BVerfG". Sie hat zum Komplex "Verfahrensgrundrechtsbeschwerde" einen eigenen Regelungsvorschlag erarbeitet.

Anlage 2 zur Pressemitteilung Nr. 97/98 vom 2. September 1998

Wesentliche Entscheidungen des BVerfG, an denen Richter Kruis mitgewirkt hat (die Pressemitteilungen werden auf Nachfrage gern übersandt)

  1. Rechtsstellung von Bundestagsabgeordneten/"Wüppesahl" (Sondervotum)
    Urteil vom 13. Juni 1989, PM Nr. 21/89
  2. "Kalkar II" (Berichterstatter)
    Urteil vom 22. Mai 1990, PM Nr. 16/90
  3. Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Einigungsvertrag und gesamtdeutschen Wahlen, z.B. Urteil zur 1. gesamtdeutschen Wahl
    vom 29. September 1990, PM Nr. 41/90
  4. Schacht "Konrad" (Berichterstatter)
    Urteil vom 10. April 1991, PM Nr. 16/91
  5. § 218 StGB
    Urteil vom 28. Mai 1993, PM Nr. 18/93
  6. "Maastricht"
    Urteil vom 12. Oktober 1993, PM Nr. 39/93
  7. AWACS (Sondervotum zur Antragsbefugnis der F.D.P.-Fraktion)
    Urteil vom 12. Juli 1994, PM Nr. 29/94
  8. Strafbarkeit von Mitgliedern des Nationalen Verteidigungsrats der DDR/"Mauerschützen"
    Beschluß vom 26. Oktober 1996, PM Nr. 69/96
  9. Grundmandate Überhangmandate (4:4 Entscheidung; Mitberichterstatter für die das Urteil tragende Auffassung)
    Urteile vom 10. April 1997, PM Nrn. 31 und 32/97
  10. Rechtsschutz bei Durchsuchungen (Berichterstatter)
    Beschluß vom 30. April 1997, PM Nr. 52/97
  11. Abschaffung von Schiffsbausubventionen (Sondervotum)
    Beschluß vom 3. Dezember 1997, PM Nr. 25/98
  12. Gefangenenentlohnung (Berichterstatter)
    Urteil vom 1. Juli 1998, PM Nr. 73/98