Verfahrensarten
Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig. Der Katalog seiner Verfahrensarten ist im Grundgesetz und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.
Das Bundesverfassungsgericht wird nur auf Antrag tätig. Der Katalog seiner Verfahrensarten ist im Grundgesetz und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz geregelt.