Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 45/2004 vom 26. April 2004
70. Geburtstag von Bundesverfassungsrichter a.D. Jürgen Kühling
Bundesverfassungsrichter a.D. Dr. Jürgen Kühling vollendet am 27. April
2004 sein 70. Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als
Mitglied des Ersten Senats vom 12. Juli 1989 bis zum 23. Januar 2001 an.
Dr. Kühling war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den
Universitäten Freiburg, Göttingen, München und Rom, der Ablegung beider
juristischer Staatsexamen und seiner Promotion von 1965 bis 1966 in der
Rechtsabteilung der Volkswagenwerk AG in Wolfsburg tätig. Danach wandte
er sich der Justiz zu und wurde Verwaltungsrichter in Hannover sowie für
ein Jahr wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsgericht.
1972 wurde er in das Niedersächsische Justizministerium berufen, wo er
sich der Reform der Juristenausbildung widmete. Im Jahr 1979 erfolgte
seine Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Zehn Jahre
später wurde er zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Sein
Dezernat umfasste unter anderem das Arbeitsrecht einschließlich der
betrieblichen Altersvorsorgung, das Recht der Arbeitnehmerüberlassung
und das Mutterschutzrecht. Als Berichterstatter hat er an zahlreichen
Urteilen und Beschlüssen des Ersten Senats mitgewirkt, so etwa an den
Entscheidungen zum Ruhen von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst
auf Grund des Einigungsvertrages (BVerfGE 84, 133), zur Aussperrung bei
Schwerpunktstreik (BVerfGE 84, 212), zum Nachtarbeitsverbot für Frauen
(BVerfGE 85, 191), zu Beamten als Streikbrecher (BVerfGE 88, 103), zum
Cannabis-Konsum und zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (BVerfGE
89, 69), zur Benachteiligung von Frauen bei Einstellungen (BVerfGE 89,
276), zum Kurzarbeitergeld bei Regionalstreiks und zur
Verfassungsmäßigkeit von § 116 AFG (BVerfGE 92, 365), zu den
Sonderkündigungstatbeständen des Einigungsvertrags (BVerfGE 96, 152,
171, 189 und 205), zu Betriebsrentenanwartschaften im öffentlichen
Dienst (BVerfGE 98, 365), zum Rheinland-Pfälzischen Denkmalschutzgesetz
(BVerfGE 100, 226) und zur Presse- und Meinungsfreiheit bei
Zeitungsanzeigen (BVerfGE 102, 347).
Der Jubilar lebt heute in Hamburg.
Karlsruhe, den 26. April 2004
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