Bundesverfassungsgericht

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70. Geburtstag von Bundesverfassungsrichter a.D. Jürgen Kühling

Pressemitteilung Nr. 45/2004 vom 26. April 2004

Bundesverfassungsrichter a.D. Dr. Jürgen Kühling vollendet am 27. April 2004 sein 70. Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Ersten Senats vom 12. Juli 1989 bis zum 23. Januar 2001 an.

Dr. Kühling war nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Freiburg, Göttingen, München und Rom, der Ablegung beider juristischer Staatsexamen und seiner Promotion von 1965 bis 1966 in der Rechtsabteilung der Volkswagenwerk AG in Wolfsburg tätig. Danach wandte er sich der Justiz zu und wurde Verwaltungsrichter in Hannover sowie für ein Jahr wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsgericht. 1972 wurde er in das Niedersächsische Justizministerium berufen, wo er sich der Reform der Juristenausbildung widmete. Im Jahr 1979 erfolgte seine Ernennung zum Richter am Bundesverwaltungsgericht. Zehn Jahre später wurde er zum Richter des Bundesverfassungsgerichts gewählt. Sein Dezernat umfasste unter anderem das Arbeitsrecht einschließlich der betrieblichen Altersvorsorgung, das Recht der Arbeitnehmerüberlassung und das Mutterschutzrecht. Als Berichterstatter hat er an zahlreichen Urteilen und Beschlüssen des Ersten Senats mitgewirkt, so etwa an den Entscheidungen zum Ruhen von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen Dienst auf Grund des Einigungsvertrages (BVerfGE 84, 133), zur Aussperrung bei Schwerpunktstreik (BVerfGE 84, 212), zum Nachtarbeitsverbot für Frauen (BVerfGE 85, 191), zu Beamten als Streikbrecher (BVerfGE 88, 103), zum Cannabis-Konsum und zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (BVerfGE 89, 69), zur Benachteiligung von Frauen bei Einstellungen (BVerfGE 89, 276), zum Kurzarbeitergeld bei Regionalstreiks und zur Verfassungsmäßigkeit von § 116 AFG (BVerfGE 92, 365), zu den Sonderkündigungstatbeständen des Einigungsvertrags (BVerfGE 96, 152, 171, 189 und 205), zu Betriebsrentenanwartschaften im öffentlichen Dienst (BVerfGE 98, 365), zum Rheinland-Pfälzischen Denkmalschutzgesetz (BVerfGE 100, 226) und zur Presse- und Meinungsfreiheit bei Zeitungsanzeigen (BVerfGE 102, 347).

Der Jubilar lebt heute in Hamburg.

Karlsruhe, den 26. April 2004