Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 59/2004 vom 17. Juni 2004
75. Geburtstag von Vizepräsident a.D. Mahrenholz
Der frühere Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst
Gottfried Mahrenholz, vollendet am 18. Juni 2004 sein 75. Lebensjahr. Er
gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Richter des Zweiten Senats und
Vizepräsident vom 6. Juli 1981 bis zum 24. März 1994 an.
Prof. Dr. Mahrenholz studierte zunächst Theologie, Psychologie und
Philosophie an der Universität Göttingen, sodann Rechtswissenschaften an
den Universitäten Tübingen und Göttingen. Nach Ablegung beider
juristischer Staatsexamen und seiner Promotion war er zwischen 1959 und
1965 in der Kommunal- und Staatsverwaltung tätig. Im Jahr 1965 wählte
ihn der Niedersächsische Landtag zum Mitglied des Rundfunkrats des
Norddeutschen Rundfunks, zwei Jahre später folgte seine Wahl zum
Direktor des Funkhauses Hannover des Norddeutschen Rundfunks. Ab
September 1970 bis zum Jahr 1974 war Prof. Dr. Mahrenholz Staatssekretär
und Leiter der Staatskanzlei des Landes Niedersachsen, von 1974 bis 1976
Niedersächsischer Kultusminister, danach bis 1981 Abgeordneter des
Niedersächsischen Landtags sowie Rechtsanwalt. Am 6. Juli 1981 wurde
Prof. Dr. Mahrenholz zum Richter des Bundesverfassungsgerichts ernannt.
Im November 1987 wurde er Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts
und Vorsitzender des Zweiten Senats. Sein Dezernat umfasste unter
anderem das Parlaments- und Strafvollstreckungsrecht. Er wirkte an
zahlreichen bedeutsamen Urteilen und Beschlüssen des Zweiten Senats mit.
Dazu gehören etwa die Entscheidungen zum Hafturlaub von zu
lebenslänglicher Freiheitsstrafe Verurteilten (BVerfGE 64, 261), zur
Stationierung von Mittelstreckenraketen (BVerfGE 68, 1), zur
Kriegsdienstverweigerung (BVerfGE 69, 1), zur Parlamentskontrolle der
Nachrichtendienste (BVerfGE 70, 324), zur Lagerung chemischer Waffen
(BVerfGE 77, 170), zur Rechtsstellung des fraktionslosen Abgeordneten
(BVerfGE 80, 188), zur Reichweite der Unschuldsvermutung (BVerfGE 82,
106), zur Aussetzung der Vollstreckung des Restes einer lebenslangen
Freiheitsstrafe (BVerfGE 86, 288), zum Schwangerschaftsabbruch (BVerfGE
88, 203) und zum Vertrag von Maastricht (BVerfGE 89, 155).
Die Gottfried-Wilhelm-Leibniz-Gesellschaft wählte Prof. Dr. Mahrenholz
im Jahre 1998 zu ihrem Präsidenten, das Präsidium der Deutschen Sektion
der Internationalen Juristen-Kommission im Jahre 1990 zu seinem
Vorsitzenden. Außerdem ist er Präsident der Deutsch-Israelischen
Juristenvereinigung.
Die Juristische Studiengesellschaft Karlsruhe wird aus Anlass des 75.
Geburtstags des Jubilars am 15. September 2004 ein Symposium zur
Problematik der lebenslangen Freiheitsstrafe veranstalten.
Karlsruhe, den 17. Juni 2004
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