Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 5/2005 vom 14. Januar 2005
80. Geburtstag von Präsident a.D. Benda
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Dr. Ernst
Benda, vollendet am 15. Januar 2005 sein 80. Lebensjahr.
Ernst Benda wurde am 15. Januar 1925 in Berlin geboren, machte 1943 sein
Abitur und wurde anschließend zu Arbeits- und Wehrdienst eingezogen.
Nach Kriegsende nahm er das juristische Studium an der Humboldt-
Universität Berlin auf. Als Mitglied des letzten gewählten
Studentenrates schied er anlässlich des Hochschulkonflikts im Frühjahr
1948 aus dieser Universität aus. Nach Gründung der Freien Universität
Berlin im Herbst 1948 setzte er das Studium fort und war Mitglied des
Studentenausschusses. Von 1949 bis 1950 studierte Ernst Benda
Journalistik und politische Wissenschaften an der Universität von
Wisconsin in Madison/ Wisconsin (USA). Nach dem zweiten juristischen
Staatsexamen im Jahre 1955 übte er seit 1956 den Beruf eines
Rechtsanwalts in Berlin aus.
Von 1951 bis 1954 war Ernst Benda Mitglied der
Bezirksverordnetenversammlung Spandau (Fraktionsvorsitzender) und von
1955 bis 1957 Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin. 1957 wurde er
zum Mitglied des Bundestages (CDU) gewählt, 1967 zum Parlamentarischen
Staatssekretär beim Bundesminister des Innern ernannt. Vom 2. April 1968
bis 20. Oktober 1969 gehörte Ernst Benda der Bundesregierung als
Bundesminister des Innern an.
Am 8. Dezember 1971 wurde Ernst Benda in das Amt des Präsidenten des
Bundesverfassungsgerichts und zum Vorsitzenden des Ersten Senats
berufen. Mit Ablauf des 20. Dezember 1983 trat er beim
Bundesverfassungsgericht in den Ruhestand.
Zahlreiche wichtige Urteile fielen in seine Amtszeit als Vorsitzender
des Ersten Senats. Dazu gehören etwa:
1. Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs (Urteil vom 25. Februar
1974; Aktenzeichen 1 BvF 6/74)
2. Grenzen verfassungsgerichtlicher Kontrolle bei der Bekämpfung
lebensbedrohender terroristischer Erpressungen; „Schleyer-Entführung“
(Urteil vom 16. Oktober 1977; Aktenzeichen 1 BvQ 5/77)
3. Volkszählungsgesetz; Recht auf informationelle Selbstbestimmung
(Urteil vom 15. Dezember 1983; Aktenzeichen 1 BvR 209/83 u.a.)
Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht wurde Ernst
Benda 1984 zum ordentlichen Professor an die Albert-Ludwigs-Universität
Freiburg berufen.
Er hat unter anderem folgende Ehrungen und Auszeichnungen erfahren:
- Ernennung zum Honorarprofessor im Fach Rechtswissenschaft an der
Universität Trier (1978)
- Verleihung der Ehrendoktorwürde durch die Juristische Fakultät der
Universität Würzburg (1974)
- Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland (1983)
- Großkreuz des Verdienstordens der Italienischen Republik (1974)
- Großes Goldenes Ehrenzeichen am Bande für Verdienste um die Republik
Österreich (1975)
- Auszeichnung mit dem Heinz-Herbert-Karry-Preis (1987).
Prof. Dr. Benda lebt heute in Karlsruhe.
Karlsruhe, den 14. Januar 2005
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