Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 112/2005 vom 11. November 2005
Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Alfred Söllner verstorben
Bundesverfassungsrichter a.D., Prof. Dr. Alfred Söllner, ist am 9.
November 2005 im Alter von 75 Jahren verstorben.
Alfred Söllner wurde 1930 in Frankfurt am Main geboren. Nach dem Studium
der Rechtswissenschaften, das er mit beiden juristischen Staatsexamina
und der Promotion abschloss, war er von 1959 bis 1966 als
wissenschaftlicher Assistent am Institut für Arbeitsrecht an der
Universität Frankfurt tätig. Nach seiner Habilitation im Jahre 1966
wurde er noch im gleichen Jahr als ordentlicher Professor an die
Universität Kiel berufen. In den Jahren 1970 bis 1997 lehrte Alfred
Söllner die Fächer Römisches und Bürgerliches Recht sowie Arbeits- und
Sozialrecht an der Universität Gießen. Von April 1985 bis März 1987 war
er Vizepräsident dieser Universität und führte mehrere Monate lang die
Geschäfte des Präsidenten.
In den Jahren 1970 bis 1977 war Alfred Söllner Mitglied der
Sachverständigenkommission für ein Arbeitsgesetzbuch. Er war zudem als
Schlichter in Tarifverhandlungen bei der Deutschen Bundesbahn sowie als
Vorsitzender des Schiedsgerichts für die Metallindustrie tätig. Alfred
Söllner war wissenschaftliches Mitglied der Max-Planck-Gesellschaft und
korrespondierendes Mitglied der Akademie der Wissenschaften und der
Literatur in Mainz.
Alfred Söllner gehörte dem Bundesverfassungsgericht als Mitglied des
Ersten Senats vom 16. November 1987 bis zum 13. Oktober 1995 an. Als
Berichterstatter für sozialrechtliche Fragen hat er an einer Vielzahl
wichtiger verfassungsgerichtlicher Entscheidungen mitgewirkt. Hierunter
fällt u.a. die Entscheidung des Ersten Senats vom 7. Juli 1992 zur
Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der gesetzlichen
Rentenversicherung (Az. 1 BvL 51/86 u.a.; BVerfGE 87, 1 ff.).
Herr Prof. Dr. Söllner lebte zuletzt in Gießen.
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