Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 38/2006 vom 18. Mai 2006
Zum Beschluss vom 4. Mai 2006 – 2 BvR 398/06 –
Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Rechtsanwalt
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat dem
Bevollmächtigten eines Beschwerdeführers eine Missbrauchsgebühr in Höhe
von 500 Euro auferlegt, weil er entgegen einem entsprechenden Hinweis
des Gerichts für den Beschwerdeführer eine offensichtlich aussichtslose
Verfassungsbeschwerde eingelegt hat. Gegenstand der
Verfassungsbeschwerde war ein Bußgeldverfahren wegen eines
Parkverstoßes.
Zur Begründung führte das Bundesverfassungsgericht aus, es müsse es
nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für
jedermann, vor allem für Rechtsanwälte als Organe der Rechtspflege,
erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert werde und
dadurch anderen Bürgern den ihnen zukommenden Grundrechtsschutz nur
verzögert gewähren könne.
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