Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 42/2006 vom 30. Mai 2006
Zum Beschluss vom 2. Mai 2006 – 1 BvR 698/06 –
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die von der
Kultusministerkonferenz beschlossenen Rechtschreibregeln
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist der Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 2. und 3. März 2006, wonach ab dem 1. August
2006 die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der Fassung
von 2006 die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen
ist.
Die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat die
Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, da sie
unzulässig ist.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Der Beschwerdeführer hat eine Beeinträchtigung des Grundrechts auf freie
Entfaltung seiner Persönlichkeit nicht dargelegt. Er greift mit dem
Beschluss der Kultusministerkonferenz eine Entscheidung an, die keine
unmittelbaren rechtlichen Auswirkungen hat, sondern der Umsetzung in den
einzelnen Bundesländern bedarf. Diese Umsetzungsakte betreffen
unmittelbar Schüler und gegebenenfalls Bedienstete staatlicher Behörden,
denn diese sollen dadurch zur Beachtung der von der
Kultusministerkonferenz beschlossenen Rechtschreibregeln verpflichtet
werden. Personen außerhalb dieses Bereichs sind rechtlich nicht
gehalten, die reformierte Schreibung zu verwenden; sie sind rechtlich
vielmehr frei, wie bisher zu schreiben. Daran ändert auch der Umstand
nichts, dass der Beschluss der Kultusministerkonferenz einen Appell an
alle Verlage und Publikationsorgane enthält, sich an die veränderten
Rechtschreibregeln zu halten.
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