Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 15/2007 vom 6. Februar 2007
Urteilsverkündung in Sachen „Ballungsraumzulage für Beamte“
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts wird in dem Verfahren
„Ballungsraumzulage für Beamte“ auf der Grundlage der mündlichen
Verhandlung vom 5. Dezember 2006 (siehe Pressemitteilung Nr. 102/2006
vom 30. Oktober 2006) am
Dienstag, 6. März 2007, 10:00 Uhr,
im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe
sein Urteil verkünden.
Hinweis
Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an der Urteilsverkündung
teilnehmen wollen, wenden sich bitte schriftlich oder telefonisch an
Herrn Oberamtsrat Kambeitz
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe
Fax: 0721 9101-461
Telefon: 0721/9101-400
Bei der Anmeldung sind Name, Vorname, Geburtsdatum und eine Telefon-
oder Faxnummer anzugeben.
Akkreditierungshinweise für die Urteilsverkündung
am 6. März 2007 („Ballungsraumzulage für Beamte“)
Akkreditierung
Alle Medienvertreter haben sich schriftlich bis zum Freitag, 2. März
2007, 12:00 Uhr zu akkreditieren (Fax Nr. 0721 9101-461). Die
Akkreditierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
berücksichtigt. Nach Ablauf der Frist eingegangene oder per E-Mail
gesendete Akkreditierungen können nicht berücksichtigt werden.
Auch die Pool-Mitglieder für die Fernseh- und Fotoaufnahmen (siehe
unten) sind innerhalb der genannten Frist schriftlich mitzuteilen. Die
Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Allgemeines
Für Medienvertreter stehen auf der Presseempore insgesamt 43 Sitzplätze
zur Verfügung. Davon sind 11 Plätze für die Mitglieder der
Justizpressekonferenz reserviert. Soweit Medienvertreter auf der
Presseempore keinen Platz haben, müssen sie sich nach der Verkündung des
Urteilstenors in den 1. Stock begeben. Der weitere Aufenthalt vor dem
Sitzungssaal ist nicht gestattet.
Im Presseraum stehen weitere 50 Sitzplätze zur Verfügung – davon sind 30
Plätze mit einem 230 V-Anschluss für Laptops ausgestattet. Außerdem
steht ein Analog-Modem (mit TAE-Stecker) zur Verfügung. Es findet eine
Tonübertragung aus dem Sitzungssaal statt.
Handys sind im Verhandlungssaal wegen der störenden Geräusche
auszuschalten. Laptops dürfen im Verhandlungssaal ebenfalls nicht
benutzt werden.
Foto- und Fernsehaufnahmen
1. Die Urteilsverkündung kann vollständig in Ton und Bild übertragen
werden.
Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden zwei Fernsehteams
(ein öffentlich-rechtlicher und ein privat-rechtlicher Sender mit
jeweils maximal drei Kameras) sowie sechs Fotografen (vier
Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) zugelassen.
Die Bestimmung der „Pool-Mitglieder“ bleibt den vorgenannten
Fernsehsendern bzw. den Agenturen und Fotografen überlassen.
Die „Pool-Mitglieder“ verpflichten sich, auf entsprechende
Anforderung die Aufnahmen anderen Rundfunkanstalten und Fotografen-
Konkurrenzunternehmen zur Verfügung zu stellen.
2. Bei Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal darf durch Fotografen,
Kameraleute und sonstige Medienvertreter das freie Blickfeld des
Senats nach allen Seiten nicht verstellt werden. Der Aufenthalt
hinter der Richterbank ist nicht gestattet. Entsprechenden
Anweisungen der Sitzungsamtsmeister ist Folge zu leisten.
Standorte für die Fernsehkameras (je zwei) sind der Mittelgang und
(von der Richterbank aus gesehen) die rechte Seite im Sitzungssaal
sowie die Pressetribüne.
Bei Fotoaufnahmen während Urteilsverkündungen dürfen nur geräuschlose
Apparate Verwendung finden. Blitzlicht ist nicht gestattet.
3. Nach Schluss der Urteilsverkündung sind Interviews, Fernseh- und
Fotoaufnahmen mit Verfahrensbeteiligten oder sonstigen Personen im
Sitzungssaal lediglich für den Zeitraum von 20 Minuten zugelassen.
Für weitere Aufnahmen stehen der Presseempfangsraum (1. OG) oder das
Foyer (EG) zur Verfügung.
Fahrzeuge der Fernsehteams
Für SNG-, Schnitt- und Übertragungsfahrzeuge steht nur eine begrenzte
Anzahl von Standplätzen zur Verfügung.
Falls ein Standplatz benötigt wird, ist dies bereits bei der
Akkreditierung anzugeben. Die Standplätze werden nach Eingang des
Antrags vergeben.
Für die Zuweisung der Standplätze werden folgende Angaben benötigt:
Größe, Gewicht, Kennzeichen und evtl. Strombedarf.
Anfahrt und Aufbau sind am Vortag der Urteilsverkündung von 9:00 bis
18:00 sowie am Tag der Urteilsverkündung zwischen 7:00 und 9:00 Uhr
möglich.
Falls Strom über das Bundesverfassungsgericht bezogen werden soll, ist
dies bis spätestens 15:00 Uhr am Vortag der Urteilsverkündung
mitzuteilen.
Aufbau von Studios
Der Aufbau von Studios ist in Absprache mit der Pressestelle
ausschließlich im Presseempfangsraum (1. OG) sowie im Foyer (EG)
möglich.
Die Namen und Kfz-Kennzeichen der Teams sind bis spätestens 15:00 Uhr am
Vortag der Urteilsverkündung mitzuteilen.
Diese Hinweise finden ihre Grundlage in § 17 a BVerfGG in Verbindung mit
den ergänzenden Regelungen des Ersten und Zweiten Senats.
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