Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 24/2007 vom 2. März 2007
Zum Beschluss vom 1. März 2007 – 2 BvR 392/07 –
Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz im "Inzest-Verfahren" abgelehnt
Der Beschwerdeführer wurde vom Amtsgericht Leipzig wegen Beischlafs
zwischen Verwandten zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zwei Monaten
sowie von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Die Freiheitsstrafen
sind bereits teilweise verbüßt. Der Beschwerdeführer befindet sich
zurzeit in Freiheit. Mit seiner Verfassungsbeschwerde wendet er sich
gegen die Verurteilung. Zugleich stellte er den Antrag, die
Vollstreckung der (Rest-) Freiheitsstrafen bis zur Entscheidung über die
Verfassungsbeschwerde im Wege der einstweiligen Anordnung auszusetzen.
Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat den
Antrag des Beschwerdeführers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
abgelehnt. Nach dem mitgeteilten Sachverhalt besteht hierfür derzeit
kein Rechtsschutzbedürfnis, da ein Termin zum Strafantritt nicht
bestimmt ist.
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