Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 32/2007 vom 21. März 2007
Bundesverfassungsrichter und Vizepräsident a.D.
Prof. Dr. Johann Friedrich Henschel verstorben
Der ehemalige Bundesverfassungsrichter und frühere Vizepräsident des
Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Johann Friedrich Henschel ist am 19.
März 2007 im Alter von 75 Jahren verstorben.
Er gehörte vom 19. Juli 1983 bis zum 13. Oktober 1995 dem
Bundesverfassungsgericht als Mitglied des Ersten Senats an, ab dem 29.
September 1994 als Vorsitzender des Ersten Senats und Vizepräsident des
Gerichts.
Johann Friedrich Henschel ist am 10. Juni 1931 in Schwarzenau/Eder
geboren. Nach Beendigung der juristischen Ausbildung und Promotion trat
er zunächst in den Justizdienst des Landes Niedersachsen ein und wurde
1965 zum Landgerichtsrat beim Landgericht Hannover ernannt. 1968 schied
er auf eigenen Wunsch aus dem richterlichen Dienst aus und ließ sich als
Rechtsanwalt, später auch als Notar in Hannover nieder. 1983 wurde
Johann Friedrich Henschel als Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof
zugelassen, im Juli desselben Jahres wurde er Richter des
Bundesverfassungsgerichts. 1987 wurde er zum Honorarprofessor an der
Universität Göttingen ernannt.
Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundesverfassungsgericht nahm Prof. Dr.
Henschel seine Tätigkeit als Rechtsanwalt am Bundesgerichtshof wieder
auf.
Prof. Dr. Henschel lebte zuletzt in Hannover.
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