Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 74/2008 vom 10. Juli 2008
Richtigstellung: Bundesverfassungsgericht hat keine Entscheidung über
die Rückgewähr von geleisteten Studiengebühren in Hessen getroffen
In der Presse ist wiederholt der Eindruck erweckt worden, das
Bundesverfassungsgericht habe über Ansprüche auf Rückforderung von in
Hessen gezahlten Studiengebühren entschieden bzw. Studenten nahe
gelegt, bezahlte Gebühren zurückzufordern. Dies ist nicht zutreffend.
Vielmehr wurde ein Beschwerdeführer durch Rechtspflegerschreiben
lediglich gebeten, die Frage zu prüfen, ob vor einer Anrufung des
Bundesverfassungsgerichts nicht erst der Rechtsweg zu erschöpfen ist.
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