Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 20/2009 vom 3. März 2009
Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D. Prof. Dr. Benda verstorben
Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Ernst
Benda ist heute, am 2. März 2009, im Alter von 84 Jahren verstorben.
Ernst Benda wurde am 15. Januar 1925 in Berlin geboren. Dort machte er
auch 1943 sein Abitur. Nach Kriegsende studierte er Jura an der
Humboldt-Universität Berlin und setzte im Frühjahr 1948 sein Studium
an der Freien Universität Berlin fort. In den Jahren 1949 bis 1950
studierte Ernst Benda Journalistik und politische Wissenschaften an
der Universität Wisconsin in Madison/Wisconsin (USA). Nach dem Zweiten
Juristischen Staatsexamen im Jahr 1955 arbeitete er als Rechtsanwalt
in Berlin.
Ernst Benda war von 1951 bis 1954 Fraktionsvorsitzender der
Bezirksverordnetenversammlung Spandau und von 1955 bis 1957 Mitglied
des Abgeordnetenhauses von Berlin. 1957 wurde er als CDU-Mitglied in
den Deutschen Bundestag gewählt, 1967 zum Parlamentarischen
Staatssekretär beim Bundesminister des Innern ernannt und vom 2. April
1968 bis 20. Oktober 1969 war er Bundesminister des Innern.
Am 8. Dezember 1971 wurde Ernst Benda durch Bundespräsident Gustav
Heinemann zum Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und
Vorsitzenden des Ersten Senats ernannt. Am 20. Dezember 1983 trat er
in den Ruhestand. Danach folgte er dem Ruf auf eine ordentliche
Professur an der Universität Freiburg, war Präsident des Evangelischen
Kirchentages, wirkte als Gutachter und Berater in vielfacher Weise im
In- und Ausland und veröffentlichte zahlreiche Publikationen.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Dres. h.c.
Hans-Jürgen Papier äußerte sich zutiefst betroffen über den Tod von
Ernst Benda, der als Präsident das Erscheinungsbild des
Bundesverfassungsgerichts mehr als ein Jahrzehnt geprägt und gestaltet
hat und nicht nur eine "große Richterpersönlichkeit, sondern auch ein
vielseitig interessierter und engagierter Verfassungsrechtler" war.
Benda habe während seiner Amtszeit als Vorsitzender des Ersten Senats
maßgeblich die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gestaltet
und hat die verfassungsrechtliche und politische Entwicklung in
Deutschlands beeinflusst. Neben zahlreichen anderen Entscheidungen hat
Ernst Benda u.a. an den Urteilen zur Strafbarkeit des
Schwangerschaftsabbruchs (1 BvF 1/74 u.a.) und zu den Grenzen der
verfassungsgerichtlichen Kontrolle bei der Bekämpfung
lebensbedrohender terroristischer Erpressungen (Fall Schleyer, 1 BvQ
5/77) mitgewirkt. Aber auch das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung (Volkszählungsurteil), das letztes Jahr seinen 25.
Geburtstag feierte und an Aktualität bis heute nichts verloren hat, hat
er entscheidend mitgeprägt. Die Bedeutung des Verstorbenen für das
Bundesverfassungsgericht geht weit über diese in der Öffentlichkeit
besonders wahrgenommenen Entscheidungen hinaus. Ernst Benda hat daher
nach seinem Ausscheiden eine große Lücke im Bundesverfassungsgericht
hinterlassen.
Präsident a.D. Prof. Dr. Benda hat für seine außerordentlichen
Leistungen zahlreiche Ehrungen und Auszeichnungen erhalten. Im Jahr
1974 wurde ihm die Ehrendoktorwürde der Juristischen Fakultät der
Universität Würzburg verliehen und im Jahr 1978 wurde er zum
Honorarprofessor im Fach Rechtswissenschaft der Universität Trier
ernannt. Er erhielt das Großkreuz des Verdienstordens der
Bundesrepublik Deutschland, das Großkreuz des Verdienstordens der
Italienischen Republik und das Große Goldene Ehrenzeichen am Bande für
Verdienste um die Republik Österreich. Im Jahr 1987 wurde er mit dem
Heinz-Herbert-Karry-Preis ausgezeichnet.
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