Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 36/2009 vom 3. April 2009
75. Geburtstag von Altbundespräsident Herzog am 5. April 2009
Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts und spätere
Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland, Prof. Dr. Dr. h.c.
mult. Roman Herzog, vollendet am 5. April 2009 sein 75. Lebensjahr.
Prof. Dr. Herzog studierte Rechtswissenschaft in München und
promovierte nach Ablegung der Ersten Juristischen Staatsprüfung mit
einer Arbeit zur "Grundrechtsbeschränkung nach dem Grundgesetz und der
Europäischen Menschenrechtskonvention" im Jahr 1958. 1961 legte er
während seiner sechsjährigen Tätigkeit als wissenschaftlicher Assistent
an der Juristischen Fakultät der Universität München die Zweite
Juristische Staatsprüfung ab und habilitierte sich im Jahr 1964 mit
einer Arbeit über "Die Wesensmerkmale der Staatsorganisation in
rechtlicher und entwicklungsgeschichtlicher Sicht". Anschließend war er
Privatdozent an der Universität München. 1966 wurde Roman Herzog als
Professor für Staatsrecht und Politik an die Freie Universität Berlin
berufen. Ab 1969 hatte er den Lehrstuhl für Staatslehre und Politik an
der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer inne, deren Rektor
er 1971/72 war. 1973 wurde er Staatssekretär und Bevollmächtigter des
Landes Rheinland-Pfalz beim Bund, 1978 Minister für Kultus und Sport
und später auch Innenminister des Landes Baden-Württemberg. Am 20.
Dezember 1983 wurde Prof. Dr. Herzog zum Richter und Vizepräsidenten
des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Seine Ernennung zum Präsidenten
des Gerichts folgte am 16. November 1987. Bis zu seinem Ausscheiden aus
diesem Amt am 30. Juni 1994 war er zugleich Vorsitzender des Ersten
Senats des Bundesverfassungsgerichts. Bereits seit 1964 ist Prof. Dr.
Herzog Mitherausgeber des Grundgesetz-Kommentars "Maunz-Dürig-Herzog"
und gibt seit 1966 das "Evangelische Staatslexikon" mit heraus.
Unter seinem Vorsitz sind zahlreiche bedeutsame Entscheidungen gefällt
worden. Hierzu gehören etwa die Entscheidungen des
Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der Versammlungsfreiheit
anlässlich der Großdemonstration in Brokdorf (BVerfGE 69, 315), zum
Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung (BVerfGE 79, 256), zum
steuerfreien Existenzminimum (BVerfGE 82, 60), zur Kunstfreiheit und
Arbeit pluraler Entscheidungsgremien (BVerfGE 83, 130), zur Stellung
des öffentlich-rechtlichen Rundfunks (BVerfGE 83, 238), zur
gerichtlichen Prüfungskontrolle (BVerfGE 84, 34), zur Bodenreform
(BVerfGE 84, 90), zum Grundrecht auf freie Wahl des Arbeitsplatzes
(BVerfGE 84, 133), zum Nachtarbeitsverbot (BVerfGE 85, 191), zur Frage
der Anrechnung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen
Rentenversicherung (BVerfGE 87, 1), zu Sitzblockaden (BVerfGE 87, 399),
zum Besitzrecht des Mieters (BVerfGE 89, 1), zur Rundfunkgebühr
(BVerfGE 90, 60), zur Strafbarkeit des Leugnens der Judenverfolgung
(BVerfGE 90, 241) und viele andere mehr.
Am 23. Mai 1994 wurde Prof. Dr. Herzog zum siebten Bundespräsidenten
der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Dieses Amt übte er bis zum Jahr
1999 aus. Präsident Roman Herzog ist nicht nur eine außergewöhnliche
und beeindruckende Persönlichkeit, sondern füllte das nicht immer
einfache Amt des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts mit dem ihm
eigenen gelassenen Selbstbewusstsein herausragend aus. Mit seiner Wahl
zum Bundespräsidenen setzte er sein Wirken für die Bundesrepublik
Deutschland auf höchster Ebene fort. Das Bundesverfassungsgericht und
seine Mitglieder sind stolz darauf, dass ein Mitglied des
Bundesverfassungsgerichts als Bundespräsident die Bundesrepublik
Deutschland in so hervorragender Weise im In- und Ausland vertreten
hat.
Das Wirken und die Verdienste von Prof. Dr. Herzog wurden mit
zahlreichen Ehrungen und Auszeichnungen gewürdigt. Beispielhaft seien
hier genannt die Verleihung der Ehrendoktorwürde der Universität
Oxford/England (1997), der Universität Padua (1997), der
Waseda-Universität Tokyo (1997) und der Universität Wroclaw (Breslau)
(1998). Im Jahr 1997 erhielt Prof. Dr. Herzog den Internationalen
Karlspreis der Stadt Aachen. Ebenfalls in diesem Jahr wurde er in New
York zusammen mit dem tschechischen Präsidenten Vaclav Havel als
"Europäischer Staatsmann des Jahres 1997" ausgezeichnet. Der Zentralrat
der Juden in Deutschland ehrte ihn im Jahr 1998 mit dem
Leo-Baeck-Preis. Im Jahr 2005 erhielt er vom Presse-Club Hannover den
Leibniz-Ring-Hannover und im Jahr 2006 den Landshuter Friedenspreis.
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