Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 44/2009 vom 27. April 2009
Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Dr. Jürgen Kühling
feiert seinen 75. Geburtag
Bundesverfassungsrichter a.D. Dr. Jürgen Kühling vollendet am 27. April
2009 sein 75. Lebensjahr. Er gehörte dem Bundesverfassungsgericht als
Mitglied des Ersten Senats vom 12. Juli 1989 bis zum 23. Januar 2001
an.
Dr. Kühling studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg,
Göttingen, München und Rom. Nach dem 2. juristischen Staatsexamen und
einer Promotion arbeitete er von 1965 bis 1966 in der Rechtsabteilung
der Volkswagenwerk AG in Wolfsburg, anschließend war er als
Verwaltungsrichter in Hannover tätig und währenddessen ein Jahr als
wissenschaftlicher Mitarbeiter an das Bundesverwaltungsgericht
abgeordnet. 1972 widmete er sich im Niedersächsischen Justizministerium
der Reform der Juristenausbildung. Im Jahr 1979 wurde er Richter am
Bundesverwaltungsgericht und nach weiteren zehn Jahren zum Richter des
Bundesverfassungsgerichts gewählt.
Am Bundesverfassungsgericht umfasste sein Dezernat unter anderem das
Arbeitsrecht einschließlich der betrieblichen Altersversorgung, das
Recht der Arbeitnehmerüberlassung und das Mutterschutzrecht. Als
Berichterstatter hat er an zahlreichen Grundsatzentscheidungen des
Ersten Senats insbesondere zum Arbeitsrecht mitgewirkt, so etwa an den
Entscheidungen zum Ruhen von Arbeitsverhältnissen im öffentlichen
Dienst auf Grund des Einigungsvertrages (BVerfGE 84, 133), zum
Nachtarbeitsverbot für Frauen (BVerfGE 85, 191), zur Benachteiligung
von Frauen bei Einstellungen (BVerfGE 89, 276), zum Kurzarbeitergeld
bei Regionalstreiks und zu Betriebsrentenanwartschaften im öffentlichen
Dienst (BVerfGE 98, 365). Durch diese und weitere Entscheidungen hat
das Arbeitsrecht neue und richtungsweisende Akzente erhalten.
Dr. Kühling lebt heute in Hamburg.
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