Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 32/2010 vom 10. Mai 2010
Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Konrad Kruis feiert seinen
80. Geburtstag
Der ehemalige Richter des Bundesverfassungsgerichts, Konrad Kruis,
vollendet morgen, am 11. Mai 2010, sein 80. Lebensjahr.
Konrad Kruis wurde am 11. Mai 1930 in München geboren. Er studierte
Rechtswissenschaften in München und legte dort auch das Erste und Zweite
Juristische Staatsexamen ab. 1958 arbeitete er zunächst in der
Bayerischen Inneren Verwaltung und ab 1960 in der Bayerischen
Staatskanzlei. Dort war er unter anderem Referent für die Bayerische
Landesgesetzgebung und das Landesverfassungsrecht, Generalsekretär des
Landespersonalausschusses und später Leiter der Abteilung für
Gesetzgebung und Recht.
Vom 16. November 1987 bis 28. September 1998 war Konrad Kruis Richter
des Bundesverfassungsgerichts und gehörte dem Zweiten Senat an. Neben
seiner Zuständigkeit für Bund - Länder -Konflikte hat Konrad Kruis
insbesondere auf dem Gebiet des Strafvollstreckungsrechts als
Berichterstatter die Rechtsprechung des Zweiten Senats entscheidend
beeinflusst. Herr Kruis war mit seiner reichhaltigen Erfahrung aus dem
politischen Leben eine Bereicherung für die Beratung und Rechtsfindung
im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts.
In Anerkennung seiner um Staat und Volk erworbenen besonderen Verdienste
wurde Konrad Kruis am 26. September 1998 mit dem Großen Verdienstkreuz
mit Stern und Schulterband des Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland ausgezeichnet.
Konrad Kruis lebt heute in München.
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