Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 10/2011 vom 1. Februar 2011
Bundesverfassungsrichterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt
scheidet aus dem Amt
Am Mittwoch, dem 2. Februar 2011, händigt der Bundespräsident Frau
Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Christine Hohmann-Dennhardt
die Entlassungsurkunde aus. Frau Dr. Hohmann-Dennhardt scheidet mit
Ablauf der Amtszeit aus dem Dienst aus.
Christine Hohmann-Dennhardt wurde am 30. April 1950 in Leipzig geboren.
Sie ist verheiratet und hat zwei Kinder. Nach dem 1975 abgelegten
Zweiten Juristischen Staatsexamen begann sie ihre juristische Laufbahn
an der Universität Hamburg als Lehrbeauftragte für Sozialrecht und war
von 1977 bis 1981 Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Johann Wolfgang
Goethe-Universität in Frankfurt am Main, wo sie 1979 promoviert wurde.
In den Jahren 1981 bis 1984 war Frau Dr. Hohmann-Dennhardt als Richterin
an den Sozialgerichten Frankfurt am Main und Wiesbaden sowie in
Darmstadt am Landessozialgericht des Landes Hessen tätig. 1984 erfolgte
ihre Ernennung zur Direktorin des Sozialgerichts Wiesbaden. Während
ihrer dortigen Tätigkeit nahm sie einen Lehrauftrag an der Johann
Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main wahr und gehörte als
stellvertretendes Mitglied dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen an.
Ab 1989 war Frau Dr. Hohmann-Dennhardt als Dezernentin für Soziales,
Jugend und Wohnungswesen der Stadt Frankfurt am Main tätig, ehe sie 1991
als Ministerin der Justiz in die Hessische Landesregierung berufen
wurde. Anschließend, von 1995 bis 1999, wirkte sie dort als Ministerin
für Wissenschaft und Kunst.
Am 11. Januar 1999 wurde Frau Dr. Hohmann-Dennhardt zur Richterin des
Bundesverfassungsgerichts ernannt und Mitglied des Ersten Senats. Als
Berichterstatterin war sie insbesondere für alle Bereiche des
Familienrechts zuständig. Außerdem umfasste ihr Dezernat unter anderem
das Personenstands- und das Transsexuellenrecht sowie das
Betreuungsrecht. Ferner bearbeitete sie Verfahren betreffend das Eltern-
und das Erziehungsgeld. Als Nachfolgerin von Frau Richterin des
Bundesverfassungsgerichts Dr. Hohmann-Dennhardt wird Frau Prof. Dr.
Gabriele Britz in den Ersten Senat eintreten, die derzeit als
Professorin für Öffentliches Recht und Europarecht an der
Justus-Liebig-Universität in Gießen tätig ist. Sie erhält am Mittwoch,
dem 2. Februar 2011, die Ernennungsurkunde zur Richterin des
Bundesverfassungsgerichts durch den Bundespräsidenten.
Anlage zur Pressemitteilung Nr. 10/2011 vom 1. Februar 2011
Während ihrer Tätigkeit als Bundesverfassungsrichterin hat Frau Dr.
Hohmann-Dennhardt als Berichterstatterin eine Vielzahl bedeutsamer
Verfahren zu einer Entscheidung gebracht, darunter 33 Senatsverfahren.
Exemplarisch sind folgende Entscheidungen besonders zu erwähnen:
Aktenzeichen Verfahren Entscheidung Pressemitteilung
vom vom
1 BvR 12/92 Inhaltskontrolle ehevertraglicher 06.02.2001 06.02.2001
Vereinbarungen
1 BvL 23/96 Kindesdoppelnamen 30.01.2002 30.01.2002
1 BvR 105/95 Gleichwertigkeit von Familien- 05.02.2002 28.02.2002
u.a. und Erwerbsarbeit
1 BvF 1/01 Lebenspartnerschaftsgesetz 17.07.2002 17.07.2002
u.a.
1 BvR 1493/96 Anfechtungs- und Umgangsrecht 09.04.2003 29.04.2003
u.a. des biologischen Vaters
1 BvR 1508/96 Elternunterhalt 07.06.2005 07.06.2005
1 BvR 421/05 „Heimlicher Vaterschaftstest“ 13.02.2007 13.02.2007
- Recht des Vater auf Kenntnis
der Abstammung des Kindes
1 BvL 9/04 Anspruch lediger Mütter auf 28.02.2007 23.05.2007
Betreuungsunterhalt
1 BvR 1620/04 Zwangsweise Durchsetzung der 01.04.2008 01.04.2008
elterlichen Umgangspflicht
1 BvR 420/09 Gemeinsame Sorge nicht 21.07.2010 03.08.2010
verheirateter Eltern,
Alleinsorge des Vaters
1 BvR 3295/07 Transsexuellengesetz 11.01.2011 28.01.2011
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