Bundesverfassungsgericht

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Erreichbarkeit des Bundesverfassungsgerichts während und nach seinem Umzug

Pressemitteilung Nr. 46/2011 vom 19. Juli 2011

Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie ein Großteil des Personals einschließlich der Pressestelle werden aufgrund der bevorstehenden Grundsanierung des Gebäudeensembles am Schloßbezirk für voraussichtlich drei Jahre im Dienstsitz "Waldstadt" untergebracht sein (vgl. Pressemitteilung Nr. 38/2011 vom 21. Juni 2011). Der Umzug beginnt am 21. Juli 2011 und wird mehrere Tage in Anspruch nehmen.

1. Während der dreijährigen Bauphase werden mündliche Verhandlungen und Urteilsverkündungen ausschließlich am Dienstsitz "Waldstadt" (Rintheimer Querallee 11, 76131 Karlsruhe) stattfinden. Wenngleich die Postanschrift des Bundesverfassungsgerichts (Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe / Postfach 1771, 76006 Karlsruhe) gleich bleibt, können Schriftsätze persönlich nur am Dienstsitz "Waldstadt" abgegeben werden. Die Telefon- und Telefaxverbindungen sowie die E-Mail-Anschriften bleiben unverändert.

2. Während der Umzugsphase gelten folgende Besonderheiten: - Persönlich oder durch Boten können Schriftstücke bis einschließlich Freitag, 22. Juli 2011, an der Pforte des Dienstsitzes "Schloßbezirk" abgegeben werden. - Am Samstag, 23. Juli 2011, wird voraussichtlich umzugsbedingt keine persönliche Abgabe möglich sein. Ein Briefkasten steht selbstverständlich an beiden Dienstsitzen für den Einwurf von Schriftstücken und Postsendungen zur Verfügung. - Ab Sonntag, 24. Juli 2011, können Schriftsätze persönlich nur noch an der Pforte am Dienstsitz "Waldstadt" abgegeben werden.

3. Aufgrund der Umzugsmaßnahmen ist die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts am Freitag, 22. Juli 2011, nicht besetzt.