Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 46/2011 vom 19. Juli 2011
Erreichbarkeit des Bundesverfassungsgerichts
während und nach seinem Umzug
Die Richterinnen und Richter des Bundesverfassungsgerichts sowie ein
Großteil des Personals einschließlich der Pressestelle werden aufgrund
der bevorstehenden Grundsanierung des Gebäudeensembles am Schloßbezirk
für voraussichtlich drei Jahre im Dienstsitz „Waldstadt“ untergebracht
sein (vgl. Pressemitteilung Nr. 38/2011 vom 21. Juni 2011). Der Umzug
beginnt am 21. Juli 2011 und wird mehrere Tage in Anspruch nehmen.
1. Während der dreijährigen Bauphase werden mündliche Verhandlungen und
Urteilsverkündungen ausschließlich am Dienstsitz „Waldstadt“ (Rintheimer
Querallee 11, 76131 Karlsruhe) stattfinden. Wenngleich die Postanschrift
des Bundesverfassungsgerichts (Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe /
Postfach 1771, 76006 Karlsruhe) gleich bleibt, können Schriftsätze
persönlich nur am Dienstsitz „Waldstadt“ abgegeben werden. Die Telefon-
und Telefaxverbindungen sowie die E-Mail-Anschriften bleiben
unverändert.
2. Während der Umzugsphase gelten folgende Besonderheiten:
- Persönlich oder durch Boten können Schriftstücke bis einschließlich
Freitag, 22. Juli 2011, an der Pforte des Dienstsitzes „Schloßbezirk“
abgegeben werden.
- Am Samstag, 23. Juli 2011, wird voraussichtlich umzugsbedingt keine
persönliche Abgabe möglich sein. Ein Briefkasten steht
selbstverständlich an beiden Dienstsitzen für den Einwurf von
Schriftstücken und Postsendungen zur Verfügung.
- Ab Sonntag, 24. Juli 2011, können Schriftsätze persönlich nur noch an
der Pforte am Dienstsitz „Waldstadt“ abgegeben werden.
3. Aufgrund der Umzugsmaßnahmen ist die Pressestelle des
Bundesverfassungsgerichts am Freitag, 22. Juli 2011, nicht besetzt.
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