| Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren |
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| 1 BvR 833/26 | Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 18. Februar 2026 - B 2 U 14/25 -, den Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. Dezember 2024 - L 3 U 184/15 - und den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 23. September 2015 - S 68 U 854/13 -. Die Verfassungsbeschwerde einer im Ausland wohnhaften Hinterbliebenen eines verstorbenen EU-Grenzgängers betrifft die Anwendung von § 57 Sozialgerichtsgesetz (SGG) zur Bestimmung der örtlichen Gerichtszuständigkeit und eine etwaige Verpflichtung zur Vorlage der in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Rechtsfragen an den Gerichtshof der Europäischen Union.
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