Juli 2026

Ausgewählte Neueingänge im Juli 2026
AktenzeichenInformationen zum Verfahren

2 BvE 3/26

Organklage sowie Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich (vgl. BTDrucks 21/6278) betreffen.

Die Antragstellenden sehen sich in ihren Beteiligungs- und Informationsrechten dadurch verletzt, dass die Bundesregierung für das Gesetzgebungsverfahren erforderliche Informationen – auch auf parlamentarische Anfragen hin – nicht gegeben habe und der Deutsche Bundestag gleichwohl die Verabschiedung des Gesetzentwurfs vorantreibe.

Die Antragsteller sind zwei Abgeordnete sowie die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag. Die Antragsschrift ist vom 3. Juli 2026.

Art. 20 Abs. 2 Satz 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42, Art. 76 und Art. 77 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein

Besonderheit: Die Anträge wurden bereits mit Beschluss des Zweiten Senats vom 9. Juli 2026
- 2 BvE 3/26
– Gebäudemodernisierungsgesetz - verworfen.

2 BvQ 47/26,
2 BvE 4/26

Organklage sowie Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (2 BvE 4/26) bzw. Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (2 BvQ 47/26), die die Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – GKV-BStabG, BTDrucks 21/6130) in seiner Gesamtheit betreffen.

Die Antragsteller sind Mitglieder des Deutschen Bundestages. Die Antragsschriften sind vom 8. Juli 2026.

Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein

Besonderheit: Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurden mit Beschlüssen vom 9. Juli 2026 - 2 BvQ 47/26 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – eA; 2 BvE 4/26 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz II – eA - verworfen. Die Begründungen der Entscheidungen werden den Beteiligten gemäß § 32 Abs. 5 Satz 2 BVerfGG gesondert übermittelt.

2 BvR 1426/26

Verfassungsbeschwerde gegen die in § 23 in Verbindung mit § 4c des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) in der Fassung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 142) geregelte Sanktionierung des (auch privaten) sogenannten Punktehandels bei Verkehrsverstößen

Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3, Art. 6 GG

Berichterstatter: BVR Dr. Frank