| Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren |
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| 1 BvL 2/26 | Vorlage des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu der Frage, ob es mit dem Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Artikel 19 Absatz 4 Grundgesetz (GG) und dem allgemeinen Justizgewährungsanspruch (Artikel 20 Absatz 3 GG) vereinbar ist, dass § 16 Absatz 1 Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr vom 10. Februar 2026 (Bundesgesetzblatt I Nummer 40) in Fällen der Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung von Bedarfen der Bundeswehr oberhalb bestimmter Schwellenwerte die aufschiebende Wirkung sofortiger Beschwerden gegen Entscheidungen der Vergabekammer abbedingt, wenn die Vergabekammer einen Antrag auf Nachprüfung abgelehnt hat. Betr.: Wettbewerbsrecht (Vergaberecht) Berichterstatter: Präsident Prof. Dr. Harbarth LL.M. (Yale) |