| Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren |
|---|---|
| 1 BvR 294/26 | Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Celle vom 24. November 2025 - 10 WF 23/25 - sowie Entscheidungen des Amtsgerichts Hannover vom 16. Januar 2025 und 22. Dezember 2025 - 618 F 3230/21 - über die Verhängung und Aufrechterhaltung von gegenüber einer Mutter verhängter Ordnungshaft in Höhe von 150 Tagessätzen wegen der Nichtherausgabe zweier Kinder an den Vater. Betr.: Familienrecht Art. 20 Abs. 3; Art. 2 Abs. 1; Art. 2 Abs. 2 Satz 2; Art. 104 Abs. 1; Art. 103 Abs. 1 - 3; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Radtke |
| 1 BvR 16/26 | Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 2. Dezember 2025 - 5 AZN 455/25 -, das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 22. Mai 2025 - 2 SLa 26/25 - und das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Dezember 2024 - 10 AZR 185/20. Die Verfassungsbeschwerde betrifft tarifvertraglich festgelegte, einheitliche Auslösegrenzen für Mehrflugdienststunden-Zuschläge für Voll- und Teilzeitbeschäftigte. Betr.: Arbeitsrecht; Eingruppierung, Mehrflugdienstvergütung Art. 3 Abs. 1; Art. 9 Abs. 3; Art. 12 Abs. 1; Art. 20 Abs. 3; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 16; Art. 28 GRCh Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Eifert, LL.M. (Berkeley) |
| 2 BvR 118/26 | Kommunalverfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes sowie des Gesetzes zur Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und anderer kommunalrechtlicher Vorschriften (FAG-ÄndG) vom 4. April 2022 (GVBl. LSA 2022, S. 78) Art. 28 Abs. 2 GG Berichterstatter: BVR Dr. Frank |
| 2 BvR 51/26 | Verfassungsbeschwerde gegen die Disziplinarverfügung des Bundesnachrichtendienstes vom 2. Mai 2024 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 8. Januar 2025 und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 2025 - BVerwG 2 A 6.24 -. Der Beschwerdeführer ist Beamter im Bundesnachrichtendienst und als Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung tätig. Wegen einer Buchpublikation, deren Inhalt nach Ansicht der Dienstherrin gegen die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten verstoße, wurde gegen ihn eine Disziplinarmaßnahme verhängt, durch die 10 Prozent seines Gehaltes für eine Dauer von zwei Jahren einbehalten werden. Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, dass hierbei sein Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Art. 5 Abs. 1 Satz 1, Art. 5 Abs. 3 GG Berichterstatter: BVR Dr. Wöckel |
| 2 BvE 1/26 | Antrag im Wege des Organstreitverfahrens festzustellen, dass sich der Deutsche Bundestag durch den Gesetzesbeschluss vom 5. Dezember 2025 zu § 29b Abs. 1 Satz 1 AsylG, der der Bundesregierung die Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten im Sinne der Richtlinie 2013/32/EU für den internationalen Schutz durch Rechtsverordnung zuweist, unter Verstoß gegen Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG seines Gesetzgebungsrechts entäußert hat. Antragstellerin ist die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag. Die Antragsschrift ist vom 24. Januar 2026. Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG Berichterstatterin: BVRin Dr. Emmenegger |