| Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren |
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| 1 BvL 5/21 | Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 3 Abs. 2 Satz 1 und 2 AsylbLG und § 3 Abs. 2 Satz 5 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 5 und 8 AsylbLG in der 2018 geltenden Fassung der Bekanntmachung von 20. Oktober 2015 (BGBl I S. 1722) und 11. März 2016 (BGBl I S. 390) sowie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26. Oktober 2015 (BGBl I S. 1793) über die Höhe der Leistungen in den ersten Monaten des Aufenthalts in Deutschland mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar sind Betr.: Asylbewerberleistungsrecht Art. 1 Abs. 1; 20 Abs. 1 GG Vorlegendes Gericht: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen Aussetzungs- und Vorlagebeschluss vom 26. Januar 2021 - L 8 AY 21/19 - Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Baer, LL.M. (Michigan) |
| 2 BvE 9/21 | Antrag im Wege des Organstreitverfahrens festzustellen, dass die Bundesregierung ihre Integrationsverantwortung dadurch verletzt hat, dass sie im Rat der EU der Verordnung zur Errichtung des Europäischen Verteidigungsfonds zugestimmt und geeignete Maßnahmen zu ihrer Aufhebung unterlassen hat. Daneben hat der Deutsche Bundestag seine Integrationsverantwortung dadurch verletzt, dass er sich geweigert hat, eine Subsidiaritätsklage gegen die Verordnung zur Errichtung des Europäischen Verteidigungsfonds zu erheben und auch keine geeigneten Maßnahmen zur Aufhebung der Verordnung getroffen hat. Antragstellerin ist die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag. Die Antragsschrift ist vom 11. Juni 2021. Art. 20 Abs. 1, 2, 3; 23 Abs. 1; 59 Abs. 2; 79 Abs. 3 GG Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Huber |
| 2 BvR 1111/21 | Die Verfassungsbeschwerde nebst Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung von sieben Bundestagsabgeordneten richtet sich gegen das Gesetz zu dem Übereinkommen vom 27. Januar 2021 zur Änderung des Vertrags vom 2. Februar 2012 zur Errichtung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Art. 20 Abs. 1, 2; 38 Abs. 1 Satz 1; 79 Abs. 3 GG Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Huber |
| 2 BvL 3/21 | Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 20 Absatz 6 Satz 5 Einkommensteuergesetz in der Fassung des Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I, S. 1912) insoweit mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz vereinbar ist, als Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen (Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 17. November 2020 - VIII R 11/18 -). Vorlegendes Gericht: Bundesfinanzhof Berichterstatterin: BVRin Hermanns |
| 2 BvR 1140/21 | Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Mai 2021 - X R 33/19 -, das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 1. Oktober 2019 - 8 K 3195/16 -, die Einspruchsentscheidung vom 11. Januar 2011 und den Bescheid für 2008 über Einkommensteuer des Finanzamts Bietigheim-Bissingen vom 24. August 2010 sowie mittelbar gegen § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a) Doppelbuchstabe aa) Satz 3 EStG in der Fassung des Gesetzes zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen (AltEinkG) vom 5. Juli 2004. Die Verfassungsbeschwerde behandelt die Frage der sogenannten doppelten Besteuerung von Renten. Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1; 3 Abs. 1; 6 Abs. 1; 14 Abs. 1; 19 Abs. 4; 20 Abs. 1, 3; 100 Abs. 1 Satz 1; 101 Abs. 1; 103 Abs. 1 GG Berichterstatterin: BVRin Hermanns |
| 2 BvR 1143/21 | Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. Mai 2021 - X R 20/19 -, das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 28. Mai 2018 - 7 K 2456/14 - und den Bescheid für 2009 über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag des Finanzamts Wetzlar vom 6. Januar 2015, sowie mittelbar gegen § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa) Satz 4 EStG in der Fassung des Jahressteuergesetzes 2009 vom 19. Dezember 2008 (BStBl. I S. 2794) soweit die steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse bei verheirateten Personen um die etwaige Hinterbliebenenrente des statistisch voraus-sichtlich länger lebenden Ehegatten erhöht werden. Die Verfassungsbeschwerde behandelt die Frage der sogenannten doppelten Besteuerung von Renten. Art. 2 Abs. 1; 3 Abs. 1; 6 Abs. 1; 14 Abs. 1; 20 Abs. 3 GG Berichterstatterin: BVRin Hermanns |
| 2 BvE 7/21 | Antrag im Wege des Organstreitverfahren festzustellen, dass die Bundesregierung durch ihre Antworten auf zwei Kleine Anfragen der Antragsteller diese und den Deutschen Bundestag in ihren Rechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG verletzt hat (Sozialleistungsbezug - §§ 66 und 68 Aufenthaltsgesetz). Antragsteller sind ein Mitglied des Deutschen Bundestags und die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag. Die Antragsschrift ist vom 24. Mai 2021. Art. 20 Abs. 2 Satz 2; 38 Abs. 1 Satz 2 GG Berichterstatter: BVR Müller |
| 2 BvE 8/21 | Antrag im Wege des Organstreitverfahren festzustellen, dass die Bundesregierung durch ihre Antworten auf eine Schriftliche Einzelfrage des Antragstellers diesen in seinen Rechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt hat (Frage Nr. 32, Bundestagsdrucksache 19/25159). Antragsteller ist ein Mitglied des Deutschen Bundestages. Die Antragsschrift ist vom 4. Juni 2021. Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG Berichterstatter: BVR Müller |