Februar 2022

Neueingänge im Februar 2022
AktenzeichenInformationen zum Verfahren
2 BvL 3/22,
2 BvL 4/22
Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob das strafbewehrte Verbot des Umgangs mit Cannabisprodukten verfassungsgemäß ist. Es erachtet alle Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes, soweit sie sich auf Cannabisprodukte beziehen, für verfassungswidrig und stellt diese zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung. Jedenfalls hält es § 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG für verfassungswidrig, soweit er den Besitz von Cannabisprodukten unter Strafe stellt, und stellt diesen Straftatbestand hilfsweise zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung. Das Amtsgericht sieht Art. 2 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 und Art. 103 Abs. 2 GG als verletzt an.

Die Vorlagebeschlüsse vom 20. August 2021 sind in großen Teilen wortgleich mit dem Vorlagebeschluss des Amtsgerichts Bernau bei Berlin vom 18. September 2019, der Ausgangspunkt des Verfahrens - 2 BvL 3/20 - ist. Die Vorlagebeschlüsse vom 20. August 2021 stammen zwar ebenfalls vom Amtsgericht Bernau bei Berlin. Erlassen hat sie aber eine andere Richterin.

Vorlegendes Gericht: Amtsgericht Bernau bei Berlin

Berichterstatterin: BVRin Dr. Kessal-Wulf