August 2023

Neueingänge im August 2023
AktenzeichenInformationen zum Verfahren
1 BvR 1498/23

Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Landgerichts München I vom 17. Juli 2023 - 5 Qs 3/23 - und 8. Mai 2023 - 5 Qs 3/23 - sowie den Beschluss des Amtsgerichts München vom 26. September 2023 - ER VII Gs 11111/22 -

Betr.: Verfahren aus dem Rechtsbereich des Ersten Buchs, Achter Abschnitt der Strafprozessordnung (StPO) (Uneingeschränkte Auskunftspflicht nach § 23a de  Außenwirtschaftsgesetzes alte Fassung (AWG a.F.) sowie die Strafbarkeit der falschen oder unterlassenen Auskunft nach § 18 Abs. 5a AWG a.F.;
Verfassungsbeschwerde gegen einen Durchsuchungsbeschluss hinsichtlich eines Verdachts des Verstoßes gegen die Auskunftspflicht zur Durchsetzung der EU-Sanktionen nach der VO (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)

Art. 1 Abs. 1; 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3; Art. 2 Abs. 1; Art. 13 Abs. 1; Art. 101 Abs. 1 Satz 2; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 1; Art. 7 i.V.m. Art. 1 und 17 GRCh

Berichterstatterin: BVRin Dr. Ott

1 BvR 1552/23

Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 19. Mai 2023 - B 1 KR 3/23 C -, das Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. Januar 2023 - B 1 KR 7/22 R - und das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 25. November 2021 - L 4 KR 318/18 -

Betr.: Sozialrecht (Gesetzliche Krankenversicherung; Leistungsanspruch bei lebensbedrohlicher Erkrankung wegen drohender Übertragung einer mütterlichen Infektion auf das neugeborene Kind)

Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art.1 Abs. 1 i.V.m. Art. 6 Abs. 1 und 4 sowie Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 3 Abs. 1 GG

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Wolff

2 BvE 9/23

Antrag im Wege des Organstreitverfahrens festzustellen, dass der Deutsche Bundestag durch den Beschluss der Neufassung des § 4 Bundeswahlgesetz aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023, in Kraft getreten am 14. Juni 2023 (BGBl I Nr. 147 vom 13. Juni 2023), die Antragstellerin in ihren Rechten auf Chancengleichheit nach Art. 21 Abs. 1 des Grundgesetzes insofern verletzt hat, als die sogenannte Grundmandatsklausel nach § 6 Abs. 3 Satz 1, 2. Alt. BWahlG a.F. in der Neufassung des § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Bundeswahlgesetz gestrichen worden und nicht mehr als Gegenausnahme zur dort geregelten 5 %-Sperrklausel vorgesehen ist.

Antragsteller ist die Partei DIE LINKE. Die Antragsschrift ist vom 2. August 2023.

Art. 21. Abs. 1 GG

Berichterstatter: BVR Müller

2 BvE 10/23

Antrag im Wege des Organstreitverfahrens festzustellen, dass der Deutsche Bundestag durch den Beschluss der Neufassung des § 4 Bundeswahlgesetz aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und des Fünfundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 8. Juni 2023, in Kraft getreten am 14. Juni 2023 (BGBl I Nr. 147 vom 13. Juni 2023), die Antragstellerin in ihren Rechten auf Chancengleichheit nach Art. 21 Abs. 1 des Grundgesetzes insofern verletzt hat, als die sogenannte Grundmandatsklausel nach § 6 Abs. 3 Satz 1, 2. Alt. BWahlG a.F. in der Neufassung des § 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 Bundeswahlgesetz gestrichen worden und nicht mehr als Gegenausnahme zur dort geregelten 5 %-Sperrklausel vorgesehen ist.

Antragsteller ist die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag. Die Antragsschrift ist vom 2. August 2023.

Art. 21. Abs. 1 GG

Berichterstatter: BVR Müller

2 BvE 11/23

Antrag im Wege des Organstreitverfahrens festzustellen, dass die Bundesregierung als Antragsgegnerin die Antragssteller in deren Rechten aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt hat, indem sie die Kleine Anfrage der Antragsteller zu Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien vom 10. November 2022 und die Fragen vom 27. Januar 2023 mit gleichem Inhalt sowie die weiteren Nachfragen vom 30. März 2023 zur Anonymisierung der Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien sowie die Nachfrage vom 5. April 2023 zur Frage von Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten des öffentlichen rechtlichen Rundfunks und privatrechtlicher Medien in den Jahre 2013 bis 2017 durch die Beantwortung unter Geheimschutzauflagen nicht beziehungsweise nicht vollständig beantwortet hat.

Antragsteller ist die AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag und ein Mitglied des Deutschen Bundestags. Die Antragsschrift ist vom 23. August 2023.

Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG

Berichterstatter: BVR Müller

2 BvE 12/23

Antrag im Wege des Organstreitverfahrens festzustellen, dass die Bundesregierung die Antragssteller und den Deutschen Bundestag durch eine Äußerung des parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Beauftragten der Bundesregierung für Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt im Rahmen einer Fragestunde in ihren Rechten aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt hat.

Antragsteller sind die Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag sowie ein Mitglied des Deutschen Bundestags. Die Antragsschrift ist vom 30. August 2023.

Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein