August 2025

Ausgewählte Neueingänge im August 2025
AktenzeichenInformationen zum Verfahren
1 BvR 1701/25

Verfassungsbeschwerde gegen Artikel 3 Absatz 1 Sätze 3, 4 und 5 (in Verbindung mit Art. 7 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2) und Artikel 10 des Bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) vom 23. Juli 2010 (GVBl. S. 314, BayRS 2126-3-G), das durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2024 (GVBl. S. 254) geändert worden ist.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die bayerischen Regelungen, die das Rauchen und Verdampfen von Cannabisprodukten im Außenbereich von Gaststätten und auf Volksfestplätzen verbieten.

Betr.: Gefahrenabwehrrecht

Berichterstatterin: BVRin Dr. Ott

1 BvR 1714/25

Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Bamberg vom 27. Juni 2025 - 13 Qs 30/25 -.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den polizeilichen Datenzugriff – insbesondere dessen Dauer und Umfang – bei Beschlagnahme eines Mobiltelefons in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Hintergrund des Strafverfahrens war der Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB) durch die Aufzeichnung einer polizeilichen Identitätsfeststellung am Rande einer Versammlung.

Betr.: Verfahren aus dem Rechtsbereich des Ersten Buchs, Achter Abschnitt der StPO

Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2, 14 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 2, 103 Abs. 1 GG

Berichterstatterin: BVRin Dr. Ott

 

1 BvR 1688/25

Verfassungsbeschwerde insbesondere gegen die Urteile des Bundessozialgerichts vom 26. März 2025 - B 6 KA 7/24 R -, des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2024 - L 12 KA 17/23 - sowie des Sozialgerichts München vom 15. März 2023 - S 38 KA 13/21 -.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Zulassungsentscheidung zur vertragsärztlichen Versorgung im Umfang eines halben Versorgungsauftrags. Der Beschwerdeführerin zu 1. wurde eine Anstellungsgenehmigung für den Beschwerdeführer zu 2., der bereits an zwei Standorten mit jeweils einem halbem Versorgungsauftrag zugelassen ist, versagt, weil dieser im Falle eine Genehmigung im Umfang von mehr als einem vollen Versorgungsauftrag innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung tätig würde.

Betr.: Vertragsarztrecht

Art. 3 Abs. 1; Art. 12 Abs. 1 GG

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Wolff

1 BvF 1/25

Antrag der Landesregierungen von Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob insbesondere die Kompetenzzuweisungen zugunsten des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Festlegung von Mindestmengen für Krankenhausleistungen in Bezug auf die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen, die Versorgung von Erwachsenen mit allogenen Stammzellentransplantationen, die Ausstattung mit therapeutischem Personal in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung sowie das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei Gefährdung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 136b Absatz 5a Sätze 1, 2 und 5 und § 136a Absatz 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig sind.

Betr.: Wirtschaftsrechtliche Fragen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1; Art. 6 Abs. 2; Art. 12 Abs. 1; Art. 30; Art. 70 GG

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Wolff

2 BvE 15/25

Organklage sowie Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Frage betreffen, ob der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, den Deutschen Bundestag in seinen Selbstentscheidungs-, Mitwirkungs- und Kontrollrechten verletzt hat, in dem er die Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen vom 14. Dezember 2017 (Stoffstrombilanzverordnung - StoffBilV) trotz einer gegenüber dem Bundestag bestehenden Erlasspflicht ersatzlos aufgehoben hat und es unterlassen hat, die Aufhebungs-Rechtsverordnung vor der Verkündung dem Deutschen Bundestag zuzuleiten und diesem Gelegenheit zur Änderung oder Aufhebung der Rechtsverordnung zu geben.

Antragstellerin ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag. Die Antragsschrift ist vom 4. August 2025.

Art. 80 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein