| Aktenzeichen | Informationen zum Verfahren |
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1 BvR 1011/25 | Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 2025 - VI B 4/24 - sowie gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 13. Juni 2024 - 4 K 926/21 -. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die fachgerichtliche Feststellung, dass für einen aktiven Richter kein Recht zur Selbstvertretung vor dem Bundesfinanzhof besteht. Betr.: Steuerrecht Art. 2 Abs. 1; 3 Abs. 1; 19 Abs. 4; 20 Abs. 3; 103 Abs. 1 GG Berichterstatterin: BVRin Dr. Meßling |