September 2025

Ausgewählte Neueingänge im September 2025
AktenzeichenInformationen zum Verfahren
2 BvR 1399/25

Verfassungsbeschwerde sowie Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Nichtzulassung eines von der Alternative für Deutschland (AfD) nominierten Kandidaten zu einer Oberbürgermeisterwahl und die hierzu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 18. August 2025 - 3 L 889/25.NW - und Entscheidung des zuständigen Wahlausschusses vom 5. August 2025).

Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 9 Abs. 1 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein

Besonderheit: Die Verfassungsbeschwerde wurde bereits mit Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. September 2025 nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Nichtannahme ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos geworden.