Dezember 2025

Ausgewählte Neueingänge im Dezember 2025
AktenzeichenInformationen zum Verfahren
2 BvR 1975/25

Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2025 - IX ZR 127/24 -.

Der Bundesgerichtshof hat im angegriffenen Urteil entschieden, dass Aktionäre einer insolventen Aktiengesellschaft mit ihren kapitalmarktrechtlichen Schadensersatzansprüchen nicht als einfache Insolvenzgläubiger an der Verteilung der Insolvenzmasse zu beteiligen sind. Dagegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführerin.

Art. 12 Abs. 1, Art. 14 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1, Art. 101 Abs. 1 Satz 2, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG

Berichterstatterin: BVRin Dr. Fetzer

1 BvR 2696/25Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Landessozialgerichts Sachsen vom 2. Dezember 2025 - L 9 KR 247/25 B ER RG - und vom 3. November 2025 - L 9 KR 221/25 B ER - sowie den Beschluss des Sozialgerichts Dresden vom 8. September 2025 - S 15 KR 453/25 ER -. Die Verfassungsbeschwerde eines Anbieters von außerklinischer Intensivpflege richtet sich gegen die Versagung von Eilrechtschutz vor Abschluss eines gesetzlich angeordneten Schiedsverfahrens nach § 132l Abs. 6 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V).

Betr.: Wirtschaftsrechtliche Fragen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung

Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3; Art. 12 Abs. 1; Art. 19 Abs. 4; Art. 103 Abs. 1 GG

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Wolff
1 BvR 2705/25Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des Bundessozialgerichts vom 27. August 2025 - B 6 KA 9/24 R - sowie des Sozialgerichts Marburg vom 3. Juli 2024 - S 17 KA 88/23 -. Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen einen Regress gegenüber einem Vertragsarzt auf Grundlage von § 48 Abs. 1 Bundesmantelvertrag-Ärzte. Gerügt wird insbesondere, dass es an einer genügenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage für diesen Eingriff in die Berufsfreiheit des Vertragsarztes fehle.

Betr.: Vertragsarztrecht

Art. 3 Abs. 1; Art. 12 Abs. 1 GG

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Wolff

November 2025

Ausgewählte Neueingänge im November 2025
AktenzeichenInformationen zum Verfahren
1 BvR 2356/25

Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 2025 -6 AZN 424/25 (F) - und vom 31. Juli 2025 - 6 AZN 160/25 - sowie gegen die Urteile des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 7. Februar 2025 - 7 SLa 35/24 - und des Arbeitsgerichts Hamburg vom 20. Juni 2024 - 15 Ca 351/23 -.

Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen die Nichtberücksichtigung von Elternzeit für die Stufenlaufzeit nach § 17 Abs. 3 Satz 2 TV-L.

Betr.: Arbeitsrecht (Tarifvertragsrecht; Stufenlaufzeit)

Art. 3 Abs.1 bis 3; Art. 6 Abs. 1, 4; Art. 101 Abs. 1 Satz 2; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 21 GRCh

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Eifert

Oktober 2025

Ausgewählte Neueingänge im Oktober 2025
AktenzeichenInformationen zum Verfahren
1 BvR 2124/25

Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 27. März 2025 - B 5 R 2/24 R -, und den anschließenden Beschluss vom 14. August 2025 über die Anhörungsrüge - sowie die vorausgehenden Entscheidungen des Hessischen Landessozialgerichts und des Sozialgerichts Frankfurt am Main. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die auf § 58 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) gestützte Weigerung eine Rentennachzahlung an den Nachlassinsolvenzverwalter auszukehren, da der Staat konkret als Erbe in Betracht kommt.

Betr.: Sozialrecht (Rentenversicherung)

Art. 3 Abs.1; Art. 20 Abs. 3; Art. 96 Abs. 3 Satz 1; Art. 101 Satz 2 GG

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Wolff

2 BvR 1626/25

Verfassungsbeschwerde gegen Ausfuhrgenehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 16. Dezember 2024 - 5 L 3799/24.F - und den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 19. September 2025 - 6 B 2457/24 -.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft Ausfuhrgenehmigungen der Bundesrepublik Deutschland für Panzergetriebe nach Israel.

Art. 2 Abs. 2 Satz 1, 19 Abs. 4 Satz 1 GG 

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Langenfeld

2 BvR 1497/25

Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. April 2025 - BVerwG 2 C 16.24 -.

Verfassungsbeschwerde eines früheren Bundeskanzlers gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es sich bei einer Auseinandersetzung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem früheren Bundeskanzler um die Ausstattung seines Büros mit Haushaltsmitteln des Bundes um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit handele, sodass der Verwaltungsrechtsweg nach § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO nicht eröffnet sei.

Art. 19 Abs. 4, 101 Abs. 1 Satz 2 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein

September 2025

Ausgewählte Neueingänge im September 2025
AktenzeichenInformationen zum Verfahren
2 BvR 1399/25

Verfassungsbeschwerde sowie Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Nichtzulassung eines von der Alternative für Deutschland (AfD) nominierten Kandidaten zu einer Oberbürgermeisterwahl und die hierzu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 25. August 2025 - 10 B 11032/25.OVG -, Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 18. August 2025 - 3 L 889/25.NW - und Entscheidung des zuständigen Wahlausschusses vom 5. August 2025).

Art. 19 Abs. 4 GG, Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG i.V.m. Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG, Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG, Art. 9 Abs. 1 i.V.m. Art. 21 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein

Besonderheit: Die Verfassungsbeschwerde wurde bereits mit Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. September 2025 nicht zur Entscheidung angenommen. Mit der Nichtannahme ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos geworden.

August 2025

Ausgewählte Neueingänge im August 2025
AktenzeichenInformationen zum Verfahren
1 BvR 1701/25

Verfassungsbeschwerde gegen Artikel 3 Absatz 1 Sätze 3, 4 und 5 (in Verbindung mit Art. 7 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2) und Artikel 10 des Bayerischen Gesundheitsschutzgesetzes (GSG) vom 23. Juli 2010 (GVBl. S. 314, BayRS 2126-3-G), das durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2024 (GVBl. S. 254) geändert worden ist.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die bayerischen Regelungen, die das Rauchen und Verdampfen von Cannabisprodukten im Außenbereich von Gaststätten und auf Volksfestplätzen verbieten.

Betr.: Gefahrenabwehrrecht

Berichterstatterin: BVRin Dr. Ott

1 BvR 1714/25

Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Landgerichts Bamberg vom 27. Juni 2025 - 13 Qs 30/25 -.

Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen den polizeilichen Datenzugriff – insbesondere dessen Dauer und Umfang – bei Beschlagnahme eines Mobiltelefons in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Hintergrund des Strafverfahrens war der Vorwurf der Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes (§ 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB) durch die Aufzeichnung einer polizeilichen Identitätsfeststellung am Rande einer Versammlung.

Betr.: Verfahren aus dem Rechtsbereich des Ersten Buchs, Achter Abschnitt der StPO

Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 5 Abs. 1 Sätze 1 und 2, 14 Abs. 1, 101 Abs. 1 Satz 2, 103 Abs. 1 GG

Berichterstatterin: BVRin Dr. Ott

 

1 BvR 1688/25

Verfassungsbeschwerde insbesondere gegen die Urteile des Bundessozialgerichts vom 26. März 2025 - B 6 KA 7/24 R -, des Bayerischen Landessozialgerichts vom 31. Januar 2024 - L 12 KA 17/23 - sowie des Sozialgerichts München vom 15. März 2023 - S 38 KA 13/21 -.

Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine Zulassungsentscheidung zur vertragsärztlichen Versorgung im Umfang eines halben Versorgungsauftrags. Der Beschwerdeführerin zu 1. wurde eine Anstellungsgenehmigung für den Beschwerdeführer zu 2., der bereits an zwei Standorten mit jeweils einem halbem Versorgungsauftrag zugelassen ist, versagt, weil dieser im Falle eine Genehmigung im Umfang von mehr als einem vollen Versorgungsauftrag innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung tätig würde.

Betr.: Vertragsarztrecht

Art. 3 Abs. 1; Art. 12 Abs. 1 GG

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Wolff

1 BvF 1/25

Antrag der Landesregierungen von Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob insbesondere die Kompetenzzuweisungen zugunsten des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Festlegung von Mindestmengen für Krankenhausleistungen in Bezug auf die Versorgung von Früh- und Reifgeborenen, die Versorgung von Erwachsenen mit allogenen Stammzellentransplantationen, die Ausstattung mit therapeutischem Personal in der psychiatrischen und psychosomatischen Versorgung sowie das Verfahren zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen bei Gefährdung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung nach § 136b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, § 136b Absatz 5a Sätze 1, 2 und 5 und § 136a Absatz 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig sind.

Betr.: Wirtschaftsrechtliche Fragen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1; Art. 6 Abs. 2; Art. 12 Abs. 1; Art. 30; Art. 70 GG

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Wolff

2 BvE 15/25

Organklage sowie Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Frage betreffen, ob der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer, den Deutschen Bundestag in seinen Selbstentscheidungs-, Mitwirkungs- und Kontrollrechten verletzt hat, in dem er die Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen vom 14. Dezember 2017 (Stoffstrombilanzverordnung - StoffBilV) trotz einer gegenüber dem Bundestag bestehenden Erlasspflicht ersatzlos aufgehoben hat und es unterlassen hat, die Aufhebungs-Rechtsverordnung vor der Verkündung dem Deutschen Bundestag zuzuleiten und diesem Gelegenheit zur Änderung oder Aufhebung der Rechtsverordnung zu geben.

Antragstellerin ist die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag. Die Antragsschrift ist vom 4. August 2025.

Art. 80 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 2 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein

Juli 2025

Ausgewählte Neueingänge im Juli 2025
AktenzeichenInformationen zum Verfahren
1 BvR 1446/25

Verfassungsbeschwerde gegen Artikel 61a Absatz 1 Sätze 1-3, Absatz 4 Sätze 1-5, Absatz 5 Nummern 1-3, gegen Artikel 61a Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Sätze 2-5 in Verbindung mit Artikel 61a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Sätze 1-5, Absatz 5 Nummern 1-3 und gegen Artikel 61a Absatz 2 Satz 1 Nummer 2, Sätze 2-5 in Verbindung mit Artikel 61a Absatz 1 Satz 1, Absatz 3, Absatz 4 Sätze 1-5, Absatz 5 Nummern 1-3 des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Polizei (BayPAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. September 1990 (GVBl. S. 397, BayRS 2012-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23. Juli 2024 (GVBl. S. 247). Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift zur Automatisierten Datenanalyse durch die Bayerischen Polizeibehörden.

Betr.: Recht des öffentlich-rechtlichen Datenschutzes

Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1; Art. 10 Abs. 1; 13 Abs. 1; 19 Abs. 4 GG

Berichterstatterin: BVRin Dr. Ott

1 BvR 1440/25,
1 BvR 1441/25

Zwei Verfassungsbeschwerden gegen zwei Urteile des Bundessozialgerichts jeweils vom 13. März 2025 in Sachen - B 3 KR 8/23 R, B 3 KR 9/23 R - sowie die vorausgehenden Entscheidungen des Sächsischen Landesssozialgerichts und des Sozialgerichts Dresden. Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen eine auch für die streitgegenständlichen Zeiträume in den Jahren 2016 und 2017 vom Bundessozialgericht angenommene Exklusivitätswirkung von Verträgen nach § 129 Absatz 5 Satz 3 Sozialgesetzbuch V (SGB V) in der bis zum 12. Mai 2017 geltenden Fassung, wonach nicht den Verträgen beigetretene Apotheken von der Zytostatikaversorgung ausgeschlossen gewesen seien.

Betr.: Sozialrecht

Art. 2 Abs. 1; Art. 12 Abs. 1 Satz 2; Art. 20 Abs. 3 GG

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Wolff

2 BvE 14/25

Organklage sowie Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, die einen Beschluss des Ältestenrates des Deutschen Bundestages betreffen, den Saal 3S-001 im Reichstagsgebäude (sog. Otto-Wels-Saal) an die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) zu vergeben statt an die Fraktion der Alternative für Deutschland (AfD).

Antragstellerin ist die Fraktion der AfD im Deutschen Bundestag. Die Antragsschrift ist vom 4. Juli 2025.

Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein

Juni 2025

Ausgewählte Neueingänge im Juni 2025
AktenzeichenInformationen zum Verfahren
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Mai 2025

Ausgewählte Neueingänge im Mai 2025
AktenzeichenInformationen zum Verfahren

1 BvR 1011/25

Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 6. Mai 2025 - VI B 4/24 - sowie gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 13. Juni 2024 - 4 K 926/21 -. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die fachgerichtliche Feststellung, dass für einen aktiven Richter kein Recht zur Selbstvertretung vor dem Bundesfinanzhof besteht.

Betr.: Steuerrecht

Art. 2 Abs. 1; 3 Abs. 1; 19 Abs. 4; 20 Abs. 3; 103 Abs. 1 GG

Berichterstatterin: BVRin Dr. Meßling

April 2025

Ausgewählte Neueingänge im April 2025
AktenzeichenInformationen zum Verfahren

1 BvR 672/25

Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Untersagung der Verwendung einer wegen unangemessener Benachteiligung der Vertragspartner im Sinne von § 307 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) als unwirksam erachteten Preisanpassungsklausel aufgrund einer nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen erhobenen Klage.

Betr.: Wettbewerbsrecht

Art. 2 Abs. 1; 12 Abs. 1, 2; 20 Abs. 3; 101 Abs. 1 Satz 2; 103 Abs. 1 GG; Art. 16 GRCh

Berichterstatter: Präsident Prof. Dr. Harbarth, LL.M. (Yale)

1 BvR 656/25

(Nachmeldung für den Kalendermonat März 2025)

Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Gesetz über den Rettungsdienst des Landes Baden-Württemberg vom 25.Juli 2024 (Rettungsdienstgesetz) und ein legislatives Unterlassen des Deutschen Bundestages und des Bundesrates im Hinblick auf bundeseinheitliche Vorgaben für die Notfallrettung.

Die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer machen im Hinblick auf das baden-württembergische Rettungsdienstgesetz eine Verletzung von Schutzpflichten aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 Grundgesetz (GG) sowie Artikel 12 Absatz 1 GG in Verbindung mit Artikel 4 Absatz 1 GG und im Hinblick auf das angegriffene legislative Unterlassen eine Verletzung einer grundrechtlichen Schutzpflicht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG sowie von Artikel 3 Absatz 1 GG im Zusammenhang mit der Bundesgesetzgebungskompetenz für die Sozialversicherung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG) geltend.

Betr.: Sozialrecht (Krankenversicherung)

Art. 2 Abs. 1 Satz 1; 3 Abs. 1; 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 4 Abs. 1 GG

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Wolff

 

1 BvR 773/25

Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes im Hinblick auf den Roman „Innerstädtischer Tod“.

 Betr.: Allgemeines Persönlichkeitsrecht

 Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Härtel

2 BvR 460/25

Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Februar 2025 - BVerwG 1 B 20.24 - und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. Februar 2024 - OVG 3 B 17/22 - sowie gegen das Eindringen in das Zimmer des Beschwerdeführers im Übergangswohnheim am 10. September 2019 durch die Polizei Berlin und mittelbar gegen § 58 Absatz 5 Satz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).

Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Recht der Wohnung.

Art. 13 Abs. 1, 2 und 7 GG

Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski

März 2025

Ausgewählte Neueingänge im März 2025
AktenzeichenInformationen zum Verfahren
1 BvR 502/25,
1 BvR 606/25
(Nachmeldung für den Kalendermonat Februar 2025)

Verfassungsbeschwerden zum einen gegen die Beschlüsse des Amtsgerichts Stuttgart vom 22. Oktober 2024 und 6. Dezember 2024 - 9 RES 1112/24 - sowie gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 14. Januar 2025 - 1 T 11/24 - und zum anderen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 11. Dezember 2024 - 6 RES 1243/24 - sowie gegen den Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 21. Januar 2025 -1 T 12/24 -.

Betr.: Gesellschaftsrecht- einschließlich Genossenschaftsrecht; Verfassungsbeschwerden von Anteilseignern von zwei verschiedenen Unternehmen wegen des entschädigungslosen Verlusts ihrer Beteiligungen infolge der gerichtlichen Bestätigung von Restrukturierungsplänen nach dem Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz – StaRUG) vom 22. Dezember 2020 (Bundesgesetzblatt I Seite 3256); die Verfassungsbeschwerden greifen auch Vorschriften dieses Gesetzes an.

Art. 2 Abs. 1; 3 Abs. 1; 14 Abs. 1; 19 Abs. 4 Satz 1; 20 Abs. 3; 103 Abs. 1 GG

Berichterstatter: BVR Dr. Christ

1 BvR 573/25,
1 BvR 584/25

Verfassungsbeschwerden eines Nachrichtenmagazins gegen die gerichtliche Untersagung einer Wort- Bildberichterstattung im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal.

Betr.: Meinungs- und Pressefreiheit

Art. 5 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Härtel

2 BvE 2/25,
2 BvE 3/25,
2 BvE 5/25

Organklagen, die sich gegen die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages zu Sondersitzungen am 13. und 18. März 2025 richten.

Die Antragstellenden halten die Einberufung des 20. Deutschen Bundestages insbesondere deswegen für pflichtwidrig, weil vielmehr der neu gewählte Bundestag so schnell wie möglich einzuberufen sei. Dies dürfe nicht durch eine Einberufung des alten Bundestages blockiert werden, wenn der neue Bundestag – wie hier – bereits konstituierungsfähig sei.

Antragsteller sind die Vor-Fraktion DIE LINKE im 21. Deutschen Bundestag, die Fraktion der Alternative für Deutschland im 20. Deutschen Bundestag und mehrere neu gewählte Abgeordnete dieser Parteien. Die Antragsschriften sind vom 7. März 2025 (2 BvE 2/25) und vom 10. März 2025 (2 BvE 3/25 und 2 BvE 5/25).

Art. 20 Abs. 1-3; Art. 38 Abs. 1; Art. 39; Art. 40; Art. 42 Abs. 2; Art. 76; Art. 77; Art. 79 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein

Besonderheit: Die Anträge wurden bereits mit Beschlüssen des Zweiten Senats vom 13. März 2025 - 2 BvE 3/25 – Alt-Bundestag I; 2 BvE 2/25 – Alt-Bundestag II; 2 BvE 5/25 – Alt-Bundestag III - verworfen.

2 BvE 4/25,
2 BvE 7/25,
2 BvE 8/25,
2 BvE 10/25,
2 BvE 11/25,
2 BvE 12/25,
2 BvE 13/25

Organklagen, die sich im Wesentlichen gegen die Anberaumung und Durchführung einer Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages am 18. März 2025 wenden.

Die Antragstellenden halten die Anberaumung und Durchführung der Sondersitzung insbesondere deswegen für verfassungswidrig, weil ihnen in diesem Fall nicht ausreichend Zeit zur Beratung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109, 115 und 143h) zur Verfügung stehe.

Antragsteller sind eine fraktionslose Abgeordnete, Abgeordnete des 20. Deutschen Bundestages der Parteien Alternative für Deutschland, Freie Demokratische Partei, DIE LINKE und Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit sowie die Fraktion der Alternative für Deutschland im 20. Deutschen Bundestag. Die Antragsschriften sind vom 10. März 2025 (2 BvE 4/25), 12. März 2025 (2 BvE 7/25 und 2 BvE 8/25), 13. März 2025 (2 BvE 10/25), 16. März 2025 (2 BvE 11/25) und 17. März 2025 (2 BvE 12/25 und 2 BvE 13/25).

Art. 38 Abs. 1 Satz 2; Art. 39 Abs. 3 Satz 3; Art. 40; Art. 42 Abs. 1 und 2; Art. 76 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein

Besonderheit: In den genannten Verfahren sind am 13. März 2025, am 17. März 2025 und am 20. März 2025 bereits Beschlüsse über Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ergangen (2 BvE 4/25 – Alt-Bundestag IV – eA; 2 BvE 7/25 – Alt-Bundestag V – eA; 2 BvE 8/25 – Alt-Bundestag VI – eA; 2 BvE 10/25 – Alt-Bundestag VII – eA; 2 BvE 10/25 – Alt-Bundestag VII – eA II; 2 BvE 11/25 – Alt-Bundestag VIII – eA; 2 BvE 12/25 – Alt-Bundestag IX – eA; 2 BvE 13/25 – Alt-Bundestag X – eA).

2 BvE 6/25,
2 BvR 376/25,
2 BvQ 21/25

Eine Organklage der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit, eine Verfassungsbeschwerde von Mitgliedern dieser Partei und Wahlberechtigten sowie isolierte Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Vorgriff auf eine Wahlprüfungsbeschwerde von Wahlberechtigten, die insbesondere die Frage betreffen, ob der Deutsche Bundestag verpflichtet ist, einen Rechtsbehelf einzuführen, mithilfe dessen bei einem knappen Unterschreiten der Fünf-Prozent Hürde und geltend gemachten Zweifeln an der Richtigkeit dieses Ergebnisses eine umgehende Neuauszählung der Stimmen verlangt werden kann.

Antragstellerin für das Organstreitverfahren ist die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit. Die Antragsschrift ist vom 11. März 2025.

Art. 20 Abs. 1 und 2; Art. 21; Art. 38 Abs. 1 und 2 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein

Besonderheit: Die Anträge im Verfahren 2 BvQ 21/25 wurden bereits mit Beschluss des Zweiten Senats vom 13. März 2025 abgelehnt. In den Verfahren 2 BvE 6/25 und 2 BvR 376/25 sind am 13. März 2025 Beschlüsse über die auch gestellten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ergangen.

2 BvE 9/25

Organklage, die die Frage betrifft, ob der Deutsche Bundestag verpflichtet war, im Bundeswahlgesetz eine andere als die bestehende Regelung der Reihenfolge der politischen Parteien auf den Stimmzetteln zur Bundestagswahl vorzusehen.

Antragstellerin ist die Partei Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit. Die Antragsschrift ist vom 12. März 2025.

Art. 21 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Wallrabenstein

2 BvR 373/25

Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. November 2024 - 2 StR 54/24.

Der Beschwerdeführer, ein (inzwischen ehemaliger) Richter am Amtsgericht – Familiengericht – Weimar wendet sich gegen seine strafrechtliche Verurteilung wegen Rechtsbeugung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Der Beschwerdeführer untersagte in einem Verfahren wegen Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB den Leitungen zweier Schulen in Weimar, ihren Schülern Gesichtsmasken aller Art, Mindestabstände und Schnelltests vorzuschreiben. Das Oberlandesgericht, bestätigt durch den Bundesgerichtshof, hob die Anordnung auf und stellte fest, dass bereits der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten nicht eröffnet sei. Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, die Verwerfung seiner Revision gegen die strafrechtliche Verurteilung verletze ihn in seinem Recht auf Gleichbehandlung in der Ausprägung als Willkürverbot.

Art. 3 Abs. 1 GG

Berichterstatter: BVR Offenloch

2 BvR 350/25

Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Zulassung zum Rechtsreferendariat durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg mit Bescheid vom 20. März 2020 sowie das hierzu ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Würzburg vom 10. November 2020 - W 1 K 20.449 -, den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 22. Dezember 2022 - 3 B 21.2793 - und das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10. Oktober 2024 - 2 C 15.23 -.

Der Beschwerdeführer, der das Rechtsreferendariat zwischenzeitlich in einem anderen Bundesland absolviert hat und als Rechtsanwalt zugelassen ist, wendet sich gegen die Ablehnung der Zulassung zum Rechtsreferendariat wegen fehlender Verfassungstreue aufgrund seiner Mitgliedschaft und Betätigung als Funktionär in einer als verfassungsfeindlich eingestuften Partei sowie gegen die die Ablehnung bestätigenden gerichtlichen Entscheidungen.

Art. 3 Abs. 1, Abs. 3; Art. 5 Abs. 1 Satz 1; Art. 9 Abs. 1; Art. 12 Abs. 1; Art. 101 Abs. 1
Satz 2 GG

Berichterstatter: BVR Dr. Wöckel

2 BvR 472/25
(Nachmeldung für den Kalendermonat Dezember 2024)

Kommunalverfassungsbeschwerde gegen § 23 Allgemeines Eisenbahngesetz in der Fassung des Art. 3 Nr. 13 des Gesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der RL (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 409).

Art. 28 Abs. 2 GG

Berichterstatter: BVR Dr. Frank

Februar 2025

Ausgewählte Neueingänge im Februar 2025
AktenzeichenInformationen zum Verfahren
1 BvR 2524/24,
1 BvR 2525/24
(Nachmeldung für den Kalendermonat November 2024)

Verfassungsbeschwerden des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und der in der Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen neun Landesrundfunkanstalten gegen die Unterlassung der Gewährleistung der Rundfunkfinanzierung im Hinblick auf die Festsetzung eines höheren Rundfunkbeitrags für die Beitragsperiode von 2025 bis 2028 in Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF).

Betr.: Rundfunkfreiheit

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 Variante 2 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Härtel

1 BvR 2578/24
(Nachmeldung für den Kalendermonat November 2024)

Verfassungsbeschwerde des Rundfunks Berlin-Brandenburg (rbb) gegen die Zustimmungsgesetze des Landes Berlin und des Landes Brandenburg zu dem am 13. und 17. November 2023 zwischen beiden Ländern geschlossenen rbb-Staatsvertrag.

Betr.: Rundfunkfreiheit

Art. 5 Abs. 1 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Härtel

1 BvR 6/25
(Nachmeldung für den Kalendermonat Januar 2025)

Verfassungsbeschwerde gegen die Befugnis des Bundesamtes für Verfassungsschutz zur Übermittlung personenbezogener Daten an inländische öffentliche Stellen zur Durchführung einer gesetzlich vorgesehenen Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung (§ 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 a Bundesverfassungsschutzgesetz - BVerfSchG - i.d.F. vom 30. Dezember 2023, BGBl I Nr. 413) sowie gegen seine Befugnis zur Übermittlung personenbezogener Daten an inländische Strafverfolgungsbehörden zur Strafverfolgung, soweit der Begriff der besonders schweren Straftat auch Straftaten erfasst, die im Höchstmaß mit fünf Jahren bedroht sind und aus einer verfassungsfeindlichen Bestrebung heraus zur Durchsetzung ihrer Ziele oder zu ihrer Unterstützung begangen wurden (§ 21 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 BVerfSchG).

Betr.: Recht des Datenschutzes

Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 10 Abs. 1 GG

Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Härtel

1 BvR 167/25
(Nachmeldung für den Kalendermonat Januar 2025)

Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen das Urteil des Bundessozialgerichts vom 5. September 2024 -B 3 P 9/22 R -, das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 22. September 2022 -L 4 P 56/21 -, den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nürnberg vom 30. Juli 2021 -S 19 P 132/20 -, den Widerspruchsbescheid der AOK NordWest Pflegekasse vom 20. Oktober 2020 und den Bescheid der AOK NordWest Pflegekasse vom 20. Mai 2020 sowie mittelbar gegen § 36 Absatz Satz 1 Halbsatz 2 in Verbindung mit § 43a Sozialgesetzbuch - Elftes Buch (SGB XI) in der Fassung des Dritten Pflegestärkungsgesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl I 3191); die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die Versagung von Pflegegeld bei selbstfinanziertem Aufenthalt in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe.

Betr.: Eingliederungshilfe; Pflegeversicherung

Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 14 GG

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Wolff

1 BvR 2240/24
(Nachmeldung für den Kalendermonat Oktober 2024)

Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel, dem Gesetzgeber aufzugeben, in allen Sektoren einschließlich des Verkehrssektors unverzüglich alle im Rahmen des Verhältnismäßigen möglichen Vorkehrungen zu treffen, um die Einhaltung des Klimaschutzgebots in Übereinstimmung mit den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zu sichern, hilfsweise unverzüglich Vorkehrungen zu treffen, um im Verkehrssektor in Übereinstimmung mit dem aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz ableitbaren CO2-Budget einen ausreichend grundrechtsschonenden Reduktionspfad zu sichern, weiter hilfsweise unverzüglich Vorkehrungen zu treffen, um insgesamt in Übereinstimmung mit dem aus dem Bundes-Klimaschutzgesetz ableitbaren CO2-Budget einen ausreichend grundrechtsschonenden Reduktionspfad zu sichern, sowie kumulativ zu 1, 2 oder 3 unverzüglich Vorkehrungen zu treffen, um gleichheitssatzwidrige Auswirkungen von Klimaschutzmaßnahmen im Verkehrssektor zur Gewährleistung intertemporaler Gleichheit zu vermeiden.

Betr.: Öffentliches Umweltrecht; Klimaschutzrecht

Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1; 3; 20 Abs. 3; 20a; 25 Satz 1 GG

Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Eifert, LL.M. (Berkeley)

1 BvL 1/25

Verfahren zur verfassungsrechtlichen Prüfung, ob § 3a Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und § 3a Absatz 2 Nummer 2 Buchstabe b AsylbLG jeweils in der Fassung des Artikel 1 Nummer 5 des Dritten Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes vom 13. August 2019 (BGBl I S. 1290), soweit für eine alleinstehende erwachsene Person ein Bedarf lediglich in Höhe der Bedarfsstufe 2 anerkannt wird, mit Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip aus Artikel 20 Absatz 1 GG vereinbar ist.

Betr.: Asylbewerberleistungsrecht

Art. 1 Abs. 1; 20 Abs. 1 GG

Berichterstatterin: BVRin Dr. Meßling

2 BvR 296/25

Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 15. Januar 2025 und 29. Oktober 2024 - 1 StR 58/24 - und das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 30. Mai 2023 sowie Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen seine (erneute) strafrechtliche Verurteilung im Cum-Ex-Komplex. Er macht die Verletzung verschiedener Grundrechte geltend, darunter den Bestimmtheitsgrundsatz, Art. 103 Abs. 2 GG, das Recht auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG, das Recht auf ein faires Verfahren aus Art. 2 Abs. 1, Abs. 2 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG sowie das Recht auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG.

Art. 2 Abs. 1, 2; 20 Abs. 3; 101 Abs. 1 Satz 2; 103 Abs. 1, 2 GG.

Berichterstatter: BVR Offenloch

2 BvR 180/25,
2 BvR 245/25

Verfassungsbeschwerden gegen den Beschluss des Direktors des Amtsgerichts Soest vom 21. Oktober 2024 - 3221 E - 1.41 - und vom 20. September 2024 - 3221 E - 1.41 - (2 BvR 180/25) sowie gegen den Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 22. Mai 2024 - 3221 E.-1.Jugendschöffen 7 B. 3 - (2 BvR 245/25).

Verfassungsbeschwerden zweier Schöffinnen gegen die Streichung von der Schöffenliste wegen der Weigerung, ohne Kopftuch an Hauptverhandlungen teilzunehmen, sowie mittelbar gegen § 2 Abs. 1 des Justizneutralitätsgesetzes Nordrhein-Westfalen vom 9. März 2021 (GV NRW S. 290).

Art. 3 Abs. 3 Satz 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 33 Abs. 3 Satz 1 GG

Berichterstatter: BVR Dr. Wöckel

Januar 2025

Ausgewählte Neueingänge im Januar 2025
AktenzeichenInformationen zum Verfahren
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