Zweiter Senat

Geplante Entscheidungen des Zweiten Senats
Nr.AktenzeichenInformationen zum Verfahren
1.2 BvL 17/08Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung.
Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung für die Besoldungsgruppe A 9 BBesO im Kalenderjahr 2005.
2.2 BvL 17/09,
2 BvL 18/09
Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung.
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfassungsmäßigkeit der Richterbesoldung für die Besoldungsgruppe R 1 BBesO im Kalenderjahr 2003.
3.2 BvL 19/09,
2 BvL 20/09
Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung.
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen zur Verfassungsmäßigkeit der Beamtenbesoldung für die Besoldungsgruppe A 9 BBesO in den Kalenderjahren 2003 und 2004 sowie für die Besoldungsgruppen A 12 und A 13 im Kalenderjahr 2003.
4.2 BvR 1397/09Verfassungsbeschwerden betreffend den Familienzuschlag der Stufe 1 für Beamte, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
5.2 BvE 6/08

Organstreitverfahren betreffend die Beobachtung der Bundestagsfraktion „DIE LINKE“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.

Antragstellerin: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag

6.2 BvR 2436/10Verfassungsbeschwerde eines Landtagsabgeordneten und Mitglieds der Partei „DIE LINKE“ betreffend die Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz.
7.2 BvE 1/11

Organstreitverfahren zur Frage nach Mitwirkungsrechten der Antragsteller in einer Arbeitsgruppe und einer informellen Gesprächsrunde im Rahmen des Vermittlungsverfahrens über das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch.

Antragsteller: MdB Dagmar Enkelmann, MdB Ulrich Maurer, Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag

8.2 BvE 2/11

Organstreitverfahren zur Frage, ob die Bundesregierung Rechte des Deutschen Bundestages und der Antragsteller aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG dadurch verletzt hat, dass sie erbetene Auskünfte unter Berufung auf verfassungsrechtlich nicht tragfähige Erwägungen verweigert oder nur unzureichend beantwortet hat, und zur Verpflichtung der Bundesregierung zur Erteilung der erbetenen Auskünfte (Anfragen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Deutschen Bahn AG).

Antragsteller: MdB Dr. Gerhard Schick, MdB Hans-Christian Ströbele, MdB Dr. Anton Hofreiter, MdB Winfried Hermann und Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag

9.2 BvE 5/11

Organstreitverfahren zur Frage, ob die Bundesregierung Rechte der Antragsteller aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG dadurch verletzt hat, dass sie Fragen nicht beziehungsweise nur unzureichend beantwortet hat (Lieferung von Leopard-Panzern an Saudi-Arabien, Waffenexporte nach Saudi-Arabien und Algerien).

Antragsteller: MdB Hans-Christian Ströbele, MdB Katja Keul, MdB Claudia Roth

10.2 BvE 7/11

Organstreitverfahren zur Frage, ob die Bundesregierung Rechte der Antragstellerin aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG dadurch verletzt hat, dass sie in ihren Antworten auf die Kleinen Anfragen der Antragstellerin Auskunft über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei nach § 11 des Gesetzes über die Bundespolizei verweigerte.

Antragstellerin: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag

11.2 BvF 1/05,
2 PBvU 1/11

- Verfahren über den Antrag der Bayerischen Staatsregierung und der Hessischen Landesregierung, festzustellen, dass die Vorschriften der §§ 13 bis 15 des Luftsicherheitsgesetzes i.d.F. des Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (BGBl I S. 78) wegen Verstoßes gegen Art. 87a Abs. 2 i.V.m. Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG sowie die Vorschriften des § 16 Abs. 2 und Abs. 3 Sätze 2 und 3 Luftsicherheitsgesetz und des Art. 2 Nr. 10 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben wegen Verstoßes gegen Art. 87d Abs. 2 GG i.V.m. dem Grundsatz des bundesfreundlichen Verhaltens mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig sind.
- 2 BvF 1/05 -

- Plenarverfahren zur Entscheidung über die im Verfahren 2 BvF 1/05 vom Zweiten Senat beabsichtigte Abweichung von der Rechtsauffassung des Urteils des Ersten Senats in seiner Entscheidung zum Luftsicherheitsgesetz (BVerfGE 115, 118), nach der

1. die Gesetzgebungszuständigkeit für die §§ 13 bis 15 (dort zu § 14 Abs. 3) des Luftsicherheitsgesetzes in der Fassung des Art. 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (BGBl I S. 78) sich nicht auf Art. 73 Nr. 1 oder Art. 73 Nr. 6 GG, sondern allein auf Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG stützen lässt (BVerfGE 115, 118 <140 f.>),

2. Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG einen Einsatz der Streitkräfte mit spezifisch militärischen Waffen nicht zulässt (BVerfGE 115, 118 <146 ff., 150 f.>), und

3. § 13 Abs. 3 Sätze 2 und 3 des Luftsicherheitsgesetzes mit Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG unvereinbar ist, soweit er eine Eilkompetenz des Bundesministers der Verteidigung auch für die Fälle des Art. 35 Abs. 3 GG vorsieht (BVerfGE 115, 118 <149 f.>).
- 2 PBvU 1/11 -

12.2 BvL 9/08,
2 BvL 10/08,
2 BvL 11/08,
2 BvL 12/08
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts zu der Frage, ob § 2 Abs. 1 Satz 1 GG über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet (DbAG) in seiner Neufassung durch Art. 6 Nr. 3 Buchstabe a des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Sozialen Entschädigungsrechts und des Gesetzes über einen Ausgleich für Dienstbeschädigungen im Beitrittsgebiet (SER/DbAG-ÄndG) vom 19. Juni 2006 (BGBl I S. 1305), nach welcher der Dienstbeschädigungsausgleich in Höhe der Grundrente nach § 31 in Verbindung mit § 84a Satz 1 des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) in dessen Neufassung durch Art. 1 des SER/DbAG-ÄndG geleistet wird, insofern mit den rechtsstaatlichen Geboten der Normenklarheit und Justiziabilität vereinbar ist, als sich mittels der Verweisung in § 84a Satz 1 BVG der monatliche Wert des Dienstbeschädigungsausgleichs aus den Maßgaben des Einigungsvertrages in Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet K Abschnitt III Nr. 1 Buchstabe a Abs. 1 Satz 1 (Regelung 4) und Abs. 2 bestimmt, in denen angeordnet wird: „Die in § 31 Abs. 1 in der jeweils geltenden Fassung genannten Deutsche Mark-Beträge sind mit dem Vomhundertsatz zu multiplizieren, der sich aus dem jeweiligen Verhältnis der verfügbaren Standardrente (§ 68 Abs. 3 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) in dem in Art. 3 des Vertrages genannten Gebiet zur verfügbaren Standardrente in dem Gebiet, in dem das Bundesversorgungsgesetz schon vor dem Beitritt gegolten hat, ergibt. Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung gibt den maßgebenden Vomhundertsatz und den Veränderungstermin jeweils im Bundesanzeiger bekannt.“
13.2 BvC 1/11,
2 BvC 2/11
Wahlprüfungsbeschwerden von zwei im Ausland lebenden Deutschen betreffend das einfachgesetzliche Erfordernis vorheriger Sesshaftigkeit in der Bundesrepublik Deutschland als Voraussetzung der aktiven Wahlberechtigung.
14.2 BvF 3/11,
2 BvR 2670/11,
2 BvE 9/11

Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung des Wahlrechts betreffend die Sitzverteilung im Deutschen Bundestag.

a) Normenkontrollantrag von 214 Abgeordneten der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen das Neunzehnte Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (BGBl I S. 2313).
- 2 BvF 3/11 -

b) Verfassungsbeschwerde von 3063 Beschwerdeführern gegen die gesetzliche Bestimmung des § 6 BWahlG in seiner am 3. Dezember 2011 in Kraft getretenen Fassung.
- 2 BvR 2670/11 -

c) Organstreitverfahren über den Antrag der Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen den Beschluss des Neunzehnten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom 25. November 2011 (BGBl I S. 2313).
- 2 BvE 9/11 -

15.2 BvR 2302/11Verfassungsbeschwerde gegen eine vorläufige Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz sowie mittelbar gegen das Therapieunterbringungsgesetz vom 22. Dezember 2010 (BGBl I S. 2300)
16.2 BvR 1048/11Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung einer im Strafurteil zunächst vorbehaltenen Sicherungsverwahrung gemäß § 66a StGB in der Fassung des Gesetzes zur Einführung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung vom 21. August 2002
17.2 BvL 20/08Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen zu der Frage, ob §§ 1 und 4 des Art. 1 (Gesetzes zur Eingliederung der Versorgungsämter in die allgemeine Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen) des Zweiten Gesetzes zur Straffung der Behördenstruktur Nordrhein-Westfalen vom 30. Oktober 2007 (GV. NRW S. 482) mit §§ 1, 3 und 4 des Gesetzes zur Errichtung der Verwaltungsbehörden der Kriegsopferfürsorge (Errichtungsgesetz) vom 12. März 1951 (BGBl I S. 169), zuletzt geändert durch das Zweite Zuständigkeitslockerungsgesetz vom 3. Mai 2000 (BGBl I S. 632 ff.), i.V.m. Art. 84, Art. 125b Abs. 2 GG bzw. mit Art. 85 GG vereinbar sind, soweit hierdurch die bisherige Versorgungsverwaltung aufgelöst und deren Aufgaben im Sozialen Entschädigungsrecht und der Kriegsopferversorgung vollständig auf die Landschaftsverbände übertragen worden sind.
18.2 BvR 2258/09Verfassungsbeschwerde betreffend die Möglichkeit, Zeiten des Maßregelvollzugs auf Freiheitsstrafen nach § 67 StGB anzurechnen.
19.2 BvR 2954/10Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung einer zeitigen Freiheitsstrafe von 28 Jahren in der Bundesrepublik Deutschland, zu der der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien den Beschwerdeführer verurteilte, sowie mittelbar gegen § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (Jugoslawien-Strafgerichtshof-Gesetz).
20.2 BvR 1641/11Kommunalverfassungsbeschwerden eines Landkreises gegen § 6a Abs. 2 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), mehrerer Landkreise gegen § 6a Abs. 2 Satz 4 SGB II sowie eines Landkreises gegen § 6b Abs. 3 und Abs. 4 SGB II.
21.2 BvL 1/09Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 54 Abs. 9 Satz 1 des Körperschaftsgesetzes 1999 i.d.F. des Art. 4 Nr. 10 Buchstabe h des Gesetzes zur Bereinigung steuerlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2601, BStBl I 2000, S. 13) gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 des GG verstößt.
22.2 BvE 2/09,
2 BvE 2/10

Organstreitverfahren zu der Frage, ob die 13. bzw. 14. Bundesversammlung die Wahl des Bundespräsidenten in fehlerhafter Zusammensetzung durchgeführt hat.

Antragsteller: Udo Pastörs (Mitglied der 13. und 14. Bundesversammlung)