Zweiter Senat

Berichterstatter: Präsident Prof. Dr. Voßkuhle
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
1.2 BvE 2/11Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung Rechte des Deutschen Bundestages und der Antragsteller aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG dadurch verletzt hat, dass sie erbetene Auskünfte unter Berufung auf verfassungsrechtlich nicht tragfähige Erwägungen verweigert oder nur unzureichend erteilt hat, und zur Verpflichtung der Bundesregierung zur Erteilung der erbetenen Auskünfte (Anfragen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Deutschen Bahn AG).
Antragsteller: MdB Dr. Gerhard Schick, MdB Hans-Christian Ströbele, MdB Dr. Anton Hofreiter, MdB Winfried Hermann und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag
2.2 BvR 1737/12,
2 BvR 1738/12,
2 BvR 1394/13,
2 BvR 1395/13,
2 BvR 1068/14,
2 BvR 642-646/15,
2 BvR 871/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte
3.2 BvE 4/14Organstreitverfahren zu der Frage, ob der Bundestag gegen das Demokratieprinzip und die Grundsätze des parlamentarischen Regierungssystems verstoßen hat, indem er die von der Antragstellerin beantragten Änderungen der Verfassung und bestimmter einfacher Gesetze in seiner Sitzung am 3. April 2014 abgelehnt und stattdessen die Bestimmung des § 126a in die GO-BT eingefügt hat (Minderheiten- und Oppositionsrechte).
Antragstellerin: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
Urteil vom 3. Mai 2016
4.2 BvE 2/15Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung und der Chef des Bundeskanzleramtes die Rechte des Deutschen Bundestages aus Art. 44 GG verletzt haben, indem sie es abgelehnt haben, dem 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode („NSA-Untersuchungsausschuss“) sämtliche Unterlagen zu Erkenntnissen beim Bundeskanzleramt und beim Bundesnachrichtendienst über die etwaige Aufklärung gegen deutsche Ziele oder deutsche Interessen durch die National Security Agency der Vereinigten Staaten von Amerika im Rahmen der Zusammenarbeit in der Joint SIGINT Activity vorzulegen.
Antragsteller: Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag sowie qualifizierte Minderheit des 1. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode, bestehend aus MdB Martina Renner und MdB Dr. Konstantin von Notz
Beschluss vom 13. Oktober 2016
5.2 BvE 5/15Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung und der Chef des Bundeskanzleramtes die verfassungsmäßigen Rechte der Antragstellerin nach Art. 10 Abs. 2 GG verletzt haben, indem sie es ablehnen, der Antragstellerin die Liste mit den Suchbegriffen (Selektoren) herauszugeben, die der Bundesnachrichtendienst ab 2004 aus den ihm von der National Security Agency der Vereinigten Staaten von Amerika übergebenen Selektorenlisten herausgefiltert hatte (Filter-Liste).
Antragstellerin: G10-Kommission des 18. Deutschen Bundestages
Beschluss vom 20. September 2016
Berichterstatter/in: BVR Prof. Landau / BVRin Dr. Kessal-Wulf
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
6.2 BvL 1/15Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Landgerichts Berlin zu der Frage, ob § 10 Abs. 1 und 3 des Rindfleischetikettierungsgesetzes mit Art. 103 Abs. 2, Art. 104 Abs. 1 Satz 1 und Art. 80 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes unvereinbar und daher nichtig ist.Beschluss vom 21. September 2016
7.2 BvR 2347/15Verfassungsbeschwerde von vier Privatpersonen gegen § 217 StGB in der Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 3. Dezember 2015 (BGBl I S. 2177, in Kraft getreten am 10. Dezember 2015).
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Huber
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
8.2 BvR 470/08Verfassungsbeschwerde gegen die unterschiedliche Behandlung von EU Ausländern und Einheimischen im Zusammenhang mit der Benutzung kommunaler Einrichtungen in Privatrechtsreform.Erledigt durch Beschluss vom 19. Juli 2016
9.2 BvR 1961/09Verfassungsbeschwerde gegen innerstaatliche Entscheidungen, wonach es für eine Entscheidung des Obersten Rates der zwischenstaatlich organisierten Europäischen Schulen über die Erhöhung des Schulgeldes für SchülerInnen, deren Eltern nicht EU-Bedienstete sind, keinen innerstaatlichen Rechtsschutz gebe („Europäische Schulen“).
10.2 BvR 2752/11Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung eines Bußgelds durch die Kommission wegen Verstößen gegen das Kartellrecht und die Bestätigung dieses Bußgelds durch das EuG und den EuGH.Erledigt durch Beschluss vom 19. Juli 2016
11.2 BvR 2728/13,
2 BvR 2729/13,
2 BvR 2730/13,
2 BvR 2731/13,
2 BvE 13/13
Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren betreffend die Vereinbarkeit des OMT-Beschlusses der EZB mit dem Grundgesetz und dem Unionsrecht.
Antragstellerin im Organstreit: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
Erledigt durch Urteil vom 21. Juni 2016
12.2 BvR 1685/14Verfassungsbeschwerde gegen den „SSM“ (Single Supervisory Mechanism; einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus) und das entsprechende Zustimmungsgesetz sowie andere Sekundärrechtsakte („Bankenunion“).
13.2 BvE 3/15,
2 BvE 4/15,
2 BvE 7/15
Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung ihre Unterrichtungspflicht aus Art. 23 Abs. 2 GG über den Entwurf für das Krisenmanagementkonzept für eine GSVP-Operation zur Zerschlagung des Geschäftsmodells der Schleuser im südlichen zentralen Mittelmeer (2 BvE 3/15, 2 BvE 7/15) und über die Verhandlungslinie zum Verbleib oder vorübergehenden Ausscheiden der Hellenischen Republik aus dem Euro-Währungsgebiet (2 BvE 4/15) verletzt hat.
Antragsteller: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag (2 BvE 3/15, 2 BvE 4/15), Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag (2 BvE 7/15)
14.2 BvR 2480/10,
2 BvR 421/13
Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG wegen unzureichenden Rechtsschutzes beim Europäischen Patentamt gegen Entscheidung der Beschwerdekammern.
15.2 BvR 2006/15Verfassungsbeschwerde betreffend die Vereinbarkeit des „EAPP“ (Expanded Asset Purchase Programme; erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten) der EZB mit dem Grundgesetz.
16.2 BvF 1/15,
2 BvF 2/15
Normenkontrollanträge des Senats von Berlin und des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg betreffend die Verfassungsmäßigkeit von § 7 Absatz 1 und 2, § 8 Abs. 3, § 15 Absatz 2 und 3 und § 19 des Gesetzes über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011), von § 15 des Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011) sowie von § 2 Absatz 2 und 3 der Verordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis zum Zensusgesetz 2011 (Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011).
Berichterstatterin: BVRin Hermanns
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
17.2 BvL 1/09Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 54 Abs. 9 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1999 in der Fassung des Art. 4 Nr. 10 Buchstabe h des Gesetzes zur Bereinigung steuerlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2601, BStBl I 2000, S. 13) gegen Art. 20 Abs. 3, Art. 76 Abs. 1 GG verstößt.
18.2 BvL 4/11,
2 BvL 5/11
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 2 Abs. 2 des Biersteuergesetzes 1993 in der Fassung des Art. 15 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl I S. 3076) mit Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 GG vereinbar ist.
19.2 BvL 4/13Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg zu der Frage, ob § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes in der Fassung des Art. 9 Nr. 5 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl I S. 3076) mit Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 GG vereinbar ist.
20.2 BvL 6/11Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Hamburg zu der Frage, ob § 8c Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I S. 1912) mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 25 Prozent des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber (schädlicher Beteiligungserwerb) insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste) nicht mehr abziehbar sind.
Berichterstatter: BVR Müller
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
21.2 BvB 1/13Antrag des Bundesrates auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Nationaldemokatischen Partei Deutschlands (NPD) gemäß Art. 21 Abs. 2 GG i.V.m. § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. BVerfGG.Erledigt durch Urteil vom 17. Januar 2017
22.2 BvR 916/11,
2 BvR 2633/11,
2 BvR 636/12
Verfassungsbeschwerden betreffend die Anordnung einer Führungsaufsichtsweisung gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 StGB, die für eine elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen und deren Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen („elektronische Fußfessel“).
23.2 BvE 1/16Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesministerin für Bildung und Forschung durch die Veröffentlichung der Pressemitteilung 151/2015 „Rote Karte für die AfD“ auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Rechte der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb und auf Versammlungsfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und Art. 8 Abs. 1 GG verletzt hat (Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern).
Antragstellerin: Alternative für Deutschland (AfD)
Vorangegangene einstweilige Anordnung: 2 BvQ 39/15
Berichterstatterin: BVRin Dr. Kessal-Wulf
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
24.2 BvF 1/13Normenkontrollantrag der Bayerischen Staatsregierung und der Hessischen Landesregierung betreffend die Frage, ob die einfachgesetzliche Ausgestaltung der dritten und vierten Stufe des Länderfinanzausgleichs durch die §§ 6 bis 11, 12 Abs. 1 bis 4 und 6 Satz 1 des Gesetzes über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzausgleich unter den Ländern sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen (Maßstäbegesetz - MaßstG) sowie durch § 6 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2 und 3, § 10, § 11 Abs. 2 und 4 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG ) mit Art. 107 Abs. 2 GG in Verbindung mit dem Bundesstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar ist.
25.2 BvL 6/13Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Hamburg vom 29. Januar 2013 4 K 270/11 zu der Frage, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1804) mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist.
26.2 BvL 2/14,
2 BvL 3/14,
2 BvL 4/14,
2 BvL 5/14
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. Oktober 2013 - OVG 5 B 1.13, OVG 5 B 3.13, OVG 5 B 2.13, OVG 5 B 4.13 - zu der Frage, ob § 30 Abs. 1a Satz 1 BbgHG in der Fassung des Art. 2 Nr. 2 des Gesetzes zur Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts im Haushalt (Haushaltsstrukturgesetz 2000 - HStrG 2000) vom 28. Juni 2000 (GVBl. I S. 90), geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Hochschulgesetzes vom 22. März 2004 (GVBl. I S. 51), insoweit mit dem Grundgesetz vereinbar ist, als danach bei jeder Rückmeldung Gebühren von 100 DM beziehungsweise 51 € pro Semester erhoben werden.Erledigt durch Beschluss vom 17. Januar 2017
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. König
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
27.2 BvR 637/09Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 23. November 2001 über Computerkriminalität vom 5. November 2008 (BGBl II 2008 S.e 1242) („Convention on Cybercrime“).Erledigt durch Beschluss vom 21. Juni 2016
28.2 BvE 1/15Organstreitverfahren zu der Frage des Umfangs der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und der Antragsteller anlässlich Kleiner Anfragen zu Erkenntnissen von Sicherheitsbehörden und zum Einsatz von Vertrauensleuten im Zusammenhang mit dem Anschlag auf das Münchner Oktoberfest vom 26. September 1980.
Antragsteller: Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen im Deutschen Bundestag, Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
29.2 BvL 10/11Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 11. November 2011 - 10 A 10747/11.OVG - zu der Frage, ob § 55b Abs. 3 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 1987 (BGBl. I S. 843) sowie in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) vom 18. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2218) gegen Art. 14 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstößt.
30.2 BvL 28/14Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 18. November 2014 - M 21 K 12.2042 - zu der Frage, ob § 56 Abs. 2 des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz BeamtVG) in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung mit Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.