Zweiter Senat

Berichterstatter: Präsident Prof. Dr. Voßkuhle
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
1.2 BvE 2/11Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesregierung Rechte des Deutschen Bundestages und der Antragsteller aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 und Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG dadurch verletzt hat, dass sie erbetene Auskünfte unter Berufung auf verfassungsrechtlich nicht tragfähige Erwägungen verweigert oder nur unzureichend erteilt hat, und zur Verpflichtung der Bundesregierung zur Erteilung der erbetenen Auskünfte (Anfragen im Bereich der Finanzmarktaufsicht und der Deutschen Bahn AG).
Antragsteller: MdB Dr. Gerhard Schick, MdB Hans-Christian Ströbele, MdB Dr. Anton Hofreiter, MdB Winfried Hermann und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag
Erledigt durch Urteil vom 7. November 2017
2.

2 BvR 1737/12,
2 BvR 1738/12,
2 BvR 1394/13,
2 BvR 1395/13,
2 BvR 1068/14,
2 BvR 642/15,
2 BvR 643/15,
2 BvR 644/15,
2 BvR 645/15,

2 BvR 646/15,
2 BvR 871/15

Verfassungsbeschwerden gegen das Streikverbot für Beamtinnen und Beamte.
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Huber
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
3.2 BvF 1/15,
2 BvF 2/15
Normenkontrollanträge des Senats von Berlin und des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg betreffend die Verfassungsmäßigkeit von § 7 Abs. 1 und 2, § 8 Abs. 3, § 15 Abs. 2 und 3 und § 19 des Gesetzes über den registergestützten Zensus im Jahre 2011 (Zensusgesetz 2011), von § 15 des Gesetzes zur Vorbereitung eines registergestützten Zensus einschließlich einer Gebäude- und Wohnungszählung 2011 (Zensusvorbereitungsgesetz 2011) sowie von § 2 Abs. 2 und 3 der Verordnung über Verfahren und Umfang der Haushaltsbefragung auf Stichprobenbasis zum Zensusgesetz 2011 (Stichprobenverordnung Zensusgesetz 2011).
4.2 BvR 1961/09Verfassungsbeschwerde gegen innerstaatliche Entscheidungen, wonach es für eine Entscheidung des Obersten Rates der zwischenstaatlich organisierten Europäischen Schulen über die Erhöhung des Schulgeldes für Schüler, deren Eltern nicht EU-Bedienstete sind, keinen innerstaatlichen Rechtsschutz gebe („Europäische Schulen“).
5.2 BvR 859/15,
2 BvR 1651/15,
2 BvR 2006/15,
2 BvR 43/16,
2 BvR 980/16
Verfassungsbeschwerde betreffend die Vereinbarkeit des „EAPP“ (Expanded Asset Purchase Programme; erweitertes Programm zum Ankauf von Vermögenswerten) der EZB mit dem Grundgesetz.
6.2 BvR 1685/14Verfassungsbeschwerde gegen den „SSM“ (Single Supervisory Mechanism; einheitlicher Bankenaufsichtsmechanismus) und das entsprechende Zustimmungsgesetz sowie andere Sekundärrechtsakte („Bankenunion“).
7.2 BvR 2480/10,
2 BvR 421/13,
2 BvR 756/16,
2 BvR 786/16
Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung von Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 4, Art. 20 Abs. 3, Art. 24 Abs. 1 und Art. 103 Abs. 1 GG wegen unzureichenden Rechtsschutzes beim Europäischen Patentamt gegen Entscheidung der Beschwerdekammern.
8.2 BvR 2177/16Kommunalverfassungsbeschwerde gegen die Übertragung von Zuständigkeiten im Bereich der Kindertagesbetreuung von den Gemeinden auf die Landkreise (Kinderförderungsgesetz Sachsen-Anhalt).Erledigt durch Urteil vom 21. November 2017
Berichterstatterin: BVRin Hermanns
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
9.2 BvL 1/09Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 54 Abs. 9 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes 1999 (KStG 1999) in der Fassung des Art. 4 Nr. 10 Buchstabe h des Gesetzes zur Bereinigung steuerlicher Vorschriften vom 22. Dezember 1999 (BGBl I S. 2601, BStBl I 2000 S. 13) gegen Art. 20 Abs. 3 und Art. 76 Abs. 1 GG verstößt.
10.2 BvL 4/11,
2 BvL 5/11
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 2 Abs. 2 des Biersteuergesetzes 1993 (BierStG 1993) in der Fassung des Art. 15 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl I S. 3076) mit Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 GG vereinbar ist.
11.2 BvL 4/13Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Baden-Württemberg zu der Frage, ob § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Art. 9 Nr. 5 des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 vom 29. Dezember 2003 (BGBl I S. 3076) mit Art. 20 Abs. 2, Art. 38 Abs. 1 Satz 2, Art. 42 Abs. 1 Satz 1 und Art. 76 Abs. 1 GG vereinbar ist.
12.2 BvL 6/11Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Finanzgerichts Hamburg zu der Frage, ob § 8c Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (BGBl I S. 1912) mit Art. 3 Abs. 1 GG insoweit vereinbar ist, als bei der unmittelbaren Übertragung innerhalb von fünf Jahren von mehr als 25 Prozent des gezeichneten Kapitals an einer Körperschaft an einen Erwerber (schädlicher Beteiligungserwerb) insoweit die bis zum schädlichen Beteiligungserwerb nicht ausgeglichenen oder abgezogenen negativen Einkünfte (nicht genutzte Verluste) nicht mehr abziehbar sind.Erledigt durch Beschluss vom 29. März 2017
13.2 BvL 7/13Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesfinanzhofs zu der Frage, ob § 34 Abs. 9 Nr. 4 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes 2002 (KStG 2002) in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 9. Dezember 2004 (BGBl I S. 3310, BStBl I 2004 S. 1158) verfassungsgemäß ist.
Berichterstatter: BVR Müller
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
14.2 BvC 62/14Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 9. Oktober 2014 - WP 202/13 - betreffend die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Wahlrechtsausschlüsse in § 13 Nr. 2 und 3 Bundeswahlgesetz (BWahlG).
15.2 BvC 46/14Wahlprüfungsbeschwerde gegen den Beschluss des Deutschen Bundestages vom 3. Juli 2014 - WP 170/13 - betreffend § 6 Abs. 3 und 6 Bundeswahlgesetz (BWahlG), die Sperrklausel ohne gleichzeitiges Eventualstimmrecht, die verschleierte Parteien- und Wahlkampffinanzierung, die durch die Übernahme von Aufgaben und Ausgaben der Bundesparteien durch ihre Fraktionen, Abgeordnetenmitarbeiter und parteinahen Stiftungen und die Errichtung eines Geflechts systematischen Missbrauchs erfolgt und die Wirkung der Sperrklausel verdoppelt.Erledigt durch Beschluss vom 19. September 2017
16.2 BvR 916/11,
2 BvR 2633/11,
2 BvR 636/12
Verfassungsbeschwerden betreffend die Anordnung einer Führungsaufsichtsweisung gemäß § 68b Abs. 1 Satz 1 Nr. 12 Strafgesetzbuch (StGB), die für eine elektronische Überwachung des Aufenthaltsortes erforderlichen technischen Mittel ständig in betriebsbereitem Zustand bei sich zu führen und deren Funktionsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen („elektronische Fußfessel“).
17.2 BvE 1/16Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Bundesministerin für Bildung und Forschung durch die Veröffentlichung der Pressemitteilung 151/2015 „Rote Karte für die AfD“ auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung die Rechte der AfD auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb und auf Versammlungsfreiheit aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und Art. 8 Abs. 1 GG verletzt hat (Äußerungsbefugnisse von Regierungsmitgliedern).
Antragstellerin: Alternative für Deutschland (AfD)
Vorangegangene einstweilige Anordnung: 2 BvQ 39/15
Berichterstatterin: BVRin Dr. Kessal-Wulf
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
18.2 BvF 1/13Normenkontrollantrag der Bayerischen Staatsregierung und der Hessischen Landesregierung betreffend die Frage, ob die einfachgesetzliche Ausgestaltung der dritten und vierten Stufe des Länderfinanzausgleichs durch die §§ 6 bis 11, 12 Abs. 1 bis 4 und 6 Satz 1 des Gesetzes über verfassungskonkretisierende allgemeine Maßstäbe für die Verteilung des Umsatzsteueraufkommens, für den Finanzausgleich unter den Ländern sowie für die Gewährung von Bundesergänzungszuweisungen (Maßstäbegesetz - MaßstG) sowie durch § 6 Abs. 2 Satz 2 2. Halbsatz, § 7 Abs. 1, § 8 Abs. 3, § 9 Abs. 2 und 3, § 10, § 11 Abs. 2 und 4 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern (Finanzausgleichsgesetz - FAG) mit Art. 107 Abs. 2 GG in Verbindung mit dem Bundesstaatsprinzip gemäß Art. 20 Abs. 1 GG vereinbar ist.Erledigt durch Antragsrücknahme
19.2 BvL 6/13Konkrete Normenkontrolle aufgrund des Aussetzungs- und Vorlagebeschlusses des Finanzgerichts Hamburg vom 29. Januar 2013 4 K 270/11 zu der Frage, ob das Kernbrennstoffsteuergesetz (KernbrStG) vom 8. Dezember 2010 (BGBl I S. 1804) mit dem Grundgesetz unvereinbar und deshalb ungültig ist.Erledigt durch Beschluss vom 13. April 2017
20.2 BvR 243/15,
2 BvR 244/15
Verfassungsbeschwerden von zwei Wertpapierhandelsunternehmen gegen Beiträge zur Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW). Beide Verfahren werfen die Frage auf, ob das bestehende Entschädigungssystem nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) und dessen Beitragsbemessungsgrundlagen im Hinblick auf die Aufteilung der Ausfallrisiken auf die unterschiedlichen Institutsgruppen insgesamt noch verfassungsgemäß sind.
21.2 BvR 2347/15,
2 BvR 651/16,
2 BvR 1261/16,
2 BvR 1494/16,
2 BvR 1593/16,
2 BvR 1624/16,
2 BvR 1807/16,
2 BvR 2354/16,
2 BvR 2492/16,
2 BvR 2506/16,
2 BvR 2507/16,
2 BvR 2527/16,
2 BvR 2667/16
Verfassungsbeschwerden - unter anderem von Privatpersonen, Sterbehilfeorganisationen, Sterbebegleitern, Ärzten, Pflegepersonen und Rechtsanwälten - gegen § 217 Strafgesetzbuch (StGB) in der Fassung des Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung vom 3. Dezember 2015 (BGBl I S. 2177, in Kraft getreten am 10. Dezember 2015).Teilweise erledigt durch Beschlüsse vom 20. Juli 2017 (2 BvR 2492/16, 2 BvR 2507/16)
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. König
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
22.2 BvE 1/15Organstreitverfahren zu der Frage des Umfangs der Informationsrechte des Deutschen Bundestages und der Antragsteller anlässlich Kleiner Anfragen zu Erkenntnissen von Sicherheitsbehörden und zum Einsatz von Vertrauensleuten im Zusammenhang mit dem Anschlag auf das Münchner Oktoberfest vom 26. September 1980.
Antragsteller: Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestag, Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
Erledigt durch Beschluss vom 13. Juni 2017
23.2 BvE 2/16Organstreitverfahren zu der Frage, ob die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS auf der Grundlage der Beschlüsse der Bundesregierung vom 1. Dezember 2015 und des Deutschen Bundestages vom 4. Dezember 2015 Rechte des Deutschen Bundestages aus Art. 24 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG verletzt.
Antragstellerin: Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
24.2 BvR 2003/14Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob eine Zwangsbehandlung auf Grundlage von § 23 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. April 2000 (GVOBl S. 182, zuletzt geändert durch Art. 4 des Änderungsgesetzes vom 9. November 2010, GVOBl S. 642) erfolgen konnte.Erledigt durch Beschluss vom 19. Juli 2017
25.2 BvR 309/15,
2 BvR 502/16
Verfassungsbeschwerden zu den Fragen, ob es mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 und 3 GG in Verbindung mit Art. 104 Abs. 1 und 2 GG vereinbar ist, dass bei der öffentlich-rechtlichen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach dem bayerischen Gesetz über die Unterbringung psychisch Kranker und deren Betreuung (UnterbrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. April 1992 (GVBl. S. 60) keine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für die Fixierung existiert und weder nach dem bayerischen Unterbringungsgesetz noch nach dem baden-württembergischen Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKHG) vom 25. November 2014 (GBl S. 534) ein Richtervorbehalt für die Fixierung vorgesehen ist.
26.2 BvR 166/16Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Höhe der Vergütung für die Gefangenenarbeit nach Art. 46 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über den Vollzug der Freiheitsstrafe und der Jugendstrafe (Bayerisches Strafvollzugsgesetz BayStVollzG) vom 10. Dezember 2007 (GVBl. S. 866, BayRS 312-2-1-J) mit Verfassungsrecht vereinbar ist.
Berichterstatter: BVR Dr. Maidowski
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
27.2 BvL 10/11Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage, ob § 55b Abs. 3 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. März 1987 (BGBl I S. 843) sowie in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes und sonstiger dienst- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (BeamtVGÄndG) vom 18. Dezember 1989 (BGBl I S. 2218) gegen Art. 14 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.Erledigt durch Beschluss vom 23. Mai 2017
28.2 BvL 28/14Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichts München zu der Frage, ob § 56 Abs. 2 des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) in der bis zum 31. Dezember 1991 geltenden Fassung mit Art. 33 Abs. 5 und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 23. Mai 2017
29.2 BvR 780/16
u.a.
(Mittelbare Rechtssatz-)Verfassungsbeschwerde(n) gegen die Regelungen zum Richter auf Zeit, die im Rahmen des sog. „Asylpakets I“ mit Art. 7 des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl S. 1722) in die VwGO aufgenommen wurden (§ 17 Nr. 3, § 18 VwGO).
30.2 BvL 9/14
u.a.
Aussetzungs- und Vorlagebeschlüsse des Niedersächsischen Finanzgerichts zu der Frage, ob die Regelung § 62 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) (Kindergeldberechtigung bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländerinnen und Ausländern abhängig vom Aufenthaltsstatus) wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 und 3 und Art. 6 Abs. 4 GG verfassungswidrig ist.
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Langenfeld
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
31.2 BvR 675/14Verfassungsbeschwerde betreffend die Frage, für welchen konkreten Zeitraum die uneingeschränkte Erreichbarkeit eines Ermittlungsrichters, auch außerhalb der üblichen Dienststunden, verfassungsrechtlich geboten ist und ob eine diesbezügliche präzise Abgrenzung von Tages- und Nachtzeiten geboten erscheint.
32.2 BvR 2190/14Verfassungsbeschwerde wegen einer Verletzung der Gesetzgebungskompetenz des Bundes durch die aufgrund § 25 Abs. 1 und Abs. 2 des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland vom 15. Dezember 2011 (Glücksspielstaatsvertrag) eingeführten Beschränkungen der Errichtung von Spielhallen durch § 42 Abs. 1 und Abs. 2 Landesglücksspielgesetz des Landes Baden-Württemberg.