Erster Senat

Berichterstatter: Präsident Prof. Dr. Harbarth, LL.M. (Yale)
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
1.1 BvR 717/16,
1 BvL 3/18
Verfassungsbeschwerde und Vorlage zu der Frage, inwiefern bei der Beitragserhebung zur sozialen Pflegeversicherung Eltern von mehr als einem Kind in Abhängigkeit von der Anzahl ihrer Kinder entlastet werden müssen.Erledigt durch Beschluss vom 7. April 2022
2.1 BvR 2257/16 Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Erziehung von Kindern in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Beitragsseite berücksichtigt werden muss und inwiefern bei der Beitragserhebung zur sozialen Pflegeversicherung Eltern von mehr als einem Kind in Abhängigkeit von der Anzahl ihrer Kinder entlastet werden müssen.Erledigt durch Beschluss vom 7. April 2022
3.1 BvR 2824/17 Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Erziehung von Kindern in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Beitragsseite berücksichtigt werden muss.Erledigt durch Beschluss vom 7. April 2022
4.1 BvR 1623/17Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die sich über einen längeren Zeitraum erstreckende Abordnung eines Richters am Sozialgericht an ein Landessozialgericht mit dem Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 10. November 2022
5.1 BvL 6/21Vorlage des Bundesverwaltungsgerichts zu der Frage, ob § 15 Abs. 2 Satz 2 des Conterganstiftungsgesetzes (ContStifG) in der Fassung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vom 26. Juni 2013 (BGBl I S. 1847) und in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes vom 21. Februar 2017 (BGBl I S. 263) mit Art. 3 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 21. November 2023
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Paulus
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
6.1 BvR 2868/15,
1 BvR 2886/15,
1 BvR 2887/15,
1 BvR 354/16
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob die Erhebung einer Steuer auf den Aufwand für die Möglichkeit der entgeltlichen Übernachtung eine Person in einem Beherbergungsbetrieb in der Freien und Hansestadt Hamburg, in den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven und in der Stadt Freiburg mit dem Grundgesetz vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 22. März 2022
7.1 BvR 2103/16Verfassungsbeschwerde einer Berufssportlerin zu der Frage, ob eine Schadensersatzklage wegen Unterwerfung unter die Schiedsvereinbarung eines Sportverbands als unzulässig abgewiesen werden darf und der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne ein unabhängiges Schiedsgericht im Sinne der §§ 1034 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO) darstellt.Erledigt durch Beschluss vom 3. Juni 2022
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Baer, LL.M. (Michigan)
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
8.1 BvR 655/17,
1 BvR 656/17,
1 BvR 657/17
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, wie das Lehrangebot einer Hochschule berechnet werden muss, um den chancengleichen Zugang von Studieninteressierten sicherzustellen und gleichzeitig die angemessene Betreuung von bereits Studierenden zu gewährleisten, ohne dabei die Hochschule zu überfordern.Erledigt durch Beschluss vom 7. November 2022
9.1 BvL 6/18Vorlage des Arbeitsgerichts Hamburg zu der Frage, ob die Berechnung des Grundruhegeldes nach § 31 Abs. 2 und Abs. 3 des Hamburgischen Zusatzversorgungsgesetzes (HmbZVG) mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
10.1 BvR 382/21Verfassungsbeschwerde zu der Frage, ob die Höhergruppierungen von Beschäftigten in einer Serviceeinheit bei einem Amtsgericht nach der Entgeltordnung zum TV-L die sich im Bereich der Tarifautonomie aus Art. 9 Abs. 3 GG ergebenen Grenzen zulässiger Auslegung überschreitet.Erledigt durch Beschluss vom 4. Oktober 2022
11.1 BvL 3/21Vorlage des Sozialgerichts Düsseldorf zu der Frage, ob § 2 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG), soweit von der Norm auch alleinstehende Leistungsberechtigte erfasst sind, mit dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG und dem Allgemeinen Gleichheitssatz gemäß Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 19. Oktober 2022
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Britz
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
12.1 BvR 1619/17Verfassungsbeschwerde gegen das Bayerische Verfassungsschutzgesetz (BayVSG) vom 12. Juli 2016 (GVBl. S. 145, BayRS 12-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 14 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98), welches Befugnisse zur heimlichen Erhebung von personenbezogenen Daten sowie deren Übermittlung durch das Landesamt für Verfassungsschutz an andere öffentliche und nichtstaatliche Stellen betrifft.Erledigt durch Urteil vom 26. April 2022
13.1 BvR 1547/19Verfassungsbeschwerde gegen verschiedene Überwachungsbefugnisse, die hierfür bestehenden Verfahrensanforderungen sowie gegen Ermächtigungen zur Datenverarbeitung und -übermittlung nach dem Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen vom 25. Juni 2018 (GVBl. S. 302). Außerdem gegen die §§ 15b, 15c und 25a des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG), ebenfalls in der Fassung des Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen vom 25. Juni 2018 (GVBl. S. 302), welche die Polizeibehörden zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung sowie einer automatisierten Anwendung zur Datenanalyse ermächtigen.Erledigt durch Urteil vom 16. Februar 2023
14.1 BvR 1552/19Verfassungsbeschwerde gegen § 15b und § 15c des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung des Gesetzes zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen vom 25. Juni 2018 (GVBl. S. 302), die die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Online-Durchsuchung zu gefahrenabwehrrechtlichen Zwecken zum Regelungsgegenstand haben.Erledigt durch Beschluss vom 20. Januar 2022
15.1 BvR 2466/19Verfassungsbeschwerde gegen § 20c des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW) in der Fassung des Gesetzes zur Anpassung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen und des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden vom 18. Dezember 2018 (GV. NW S. 741, ber. 2019 S. 23), welcher Befugnisse zur Telekommunikations- und zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung zum Regelungsgegenstand hat, sowie gegen § 8 Abs. 4 PolG NRW in der Fassung des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen vom 13. Dezember 2018 (GV. NW, S. 684, ber. 2019 S. 23), der eine Bestimmung terroristischer Straftaten im Sinne dieses Gesetzes enthält.
16.1 BvR 2634/20Verfassungsbeschwerde gegen § 8 Abs. 12 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes (HmbVerfSchG) in der Fassung des Vierten Gesetzes zur Änderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Verfassungsschutzrechts vom 24. Januar 2020 (GVBl. S. 99), der die Quellen-Telekommunikationsüberwachung durch das Landesamt für Verfassungsschutz regelt, sowie gegen § 49 des Hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei (HmbPolDVG) in der Fassung des Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei und zur Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (GVBl. S. 485), der die automatisierte Anwendung zur Auswertung vorhandener Daten zum Gegenstand hat.Erledigt durch Urteil vom 16. Februar 2023
17.1 BvR 1345/21Verfassungsbeschwerde gegen verschiedene Befugnisse zur Datenerhebung (u.a. Wohnraumüberwachung, Drohneneinsatz, Rasterfahndung) des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (Sicherheits- und Ordnungsgesetz – SOG M-V) vom 27. April 2020 (GVOBl M-V S. 334) sowie diese flankierende Regelungen, etwa zum Kernbereichsschutz.Erledigt durch Beschluss vom 9. Dezember 2022
Berichterstatterin: BVRin Dr. Ott
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
18.1 BvL 2/17,
1 BvL 3/17,
1 BvL 4/17,
1 BvL 5/17,
1 BvL 6/17
Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg zu der Frage, ob § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3, § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 und 2 des Gesetzes über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz - ZwVbG) vom 29. November 2013 (GVBl. [BE] S. 626), geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes vom 22. März 2016 (GVBl. [BE] S. 115), insoweit mit Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 und Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG, im Verfahren 1 BvL 3/17 zusätzlich mit Art. 12 Abs. 1 GG, vereinbar ist, als danach auch Räumlichkeiten, die zur dauernden Wohnnutzung tatsächlich und rechtlich geeignet sind, aber im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes zu anderen Zwecken bestimmt waren oder genutzt wurden, dem Zweckentfremdungsverbot unterfallen.Erledigt durch Beschluss vom 29. April 2022
19.1 BvR 2380/21,
1 BvR 2449/21
Verfassungsbeschwerden zu der Frage, ob § 50 Abs. 2 des Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) vom 27. September 2021 (BGBl I S. 4530) im Hinblick auf homöopathische Behandlungen bei Tieren durch Personen, die nicht Tierärzte sind, mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist.Erledigt durch Beschluss vom 29. September 2022
20.1 BvR 2649/21Verfassungsbeschwerde gegen § 20a, § 73 Abs. 1a Nr. 7 Buchstabe e bis h des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), eingeführt durch Art. 1 Nr. 4 und Nr. 9  Buchstabe a) aa) des Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vom 10. Dezember 2021 (BGBl I S. 5162), wonach eine Tätigkeit in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen ab dem 15. März 2022 nur noch bei Nachweis einer Impfung oder Genesung gegen / von COVID-19 erfolgen darf.Erledigt durch Beschluss vom 27. April 2022
Berichterstatter: BVR Dr. Christ
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
21.1 BvR 2577/15,
1 BvR 2578/15,
1 BvR 2579/15
Verfassungsbeschwerden gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen, die die Zulässigkeit eines in das Abiturzeugnis aufgenommenen Zusatzes bestätigen, der die Nichtberücksichtigung der Rechtschreibleistungen vermerkt.
22.1 BvR 1187/17Verfassungsbeschwerde gegen §§ 3, 4, 6, 11 und 12 des Gesetzes über die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern sowie Gemeinden an Windparks in Mecklenburg-Vorpommern (Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz - BüGembeteilG M-V) vom 18. Mai 2016 (GVOBI M-V S. 258), die eine Bürger- und Gemeindebeteiligung an Vorhabenträgern bei der Errichtung von Windenergieanlagen vorschreiben.Erledigt durch Beschluss vom 23. März 2022
23.1 BvN 1/21Divergenzvorlage des Thüringer Verfassungsgerichtshofs unter anderem zu der Frage, ob bei Bestehen einer gewichtigen Gefährdungslage mit außerordentlichen prognostischen Unsicherheiten, wie sie in den ersten Monaten der Corona-Pandemie vorlag, für eine Übergangszeit auf eine an sich dem Parlamentsvorbehalt und der Wesentlichkeitstheorie nicht genügende gefahrenabwehrrechtliche Generalklausel als Ermächtigungsgrundlage zum Erlass von Rechtsverordnungen mit erheblicher Grundrechtsrelevanz zurückgegriffen werden kann.Erledigt durch Beschluss vom 19. Oktober 2022
Berichterstatter: BVR Prof. Dr. Radtke
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
24.1 BvR 3055/15Verfassungsbeschwerde betreffend sitzungspolizeiliche Anordnung und Pressefreiheit.
25.1 BvL 7/18Vorlage des Bundesgerichtshofs zu der Frage, ob Artikel 13 Abs. 3 Nr. 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017 (BGBl I S. 2429) mit Art. 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 1 und 6 Abs. 1 GG vereinbar ist, soweit eine unter Beteiligung eines nach ausländischem Recht ehemündigen Minderjährigen geschlossene Ehe nach deutschem Recht - vorbehaltlich der Ausnahmen in der Übergangsvorschrift des Art. 229 § 44 Abs. 4 EGBGB - ohne einzelfallbezogene Prüfung als Nichtehe qualifiziert wird, wenn der Minderjährige im Zeitpunkt der Eheschließung das sechzehnte Lebensjahr nicht vollendet hatte.
26.1 BvR 469/20,
1 BvR 470/20,
1 BvR 471/20,
1 BvR 472/20
Verfassungsbeschwerden gegen § 20 Absatz 8 Sätze 1 bis 3 in Verbindung mit Absatz 9 Sätze 1 und 6 und Absatz 12 Sätze 1 und 3 sowie in Verbindung mit Absatz 13 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in der Fassung des Gesetzes für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10. Februar 2020 (BGBl I S. 148), wonach eine Betreuung von Kindern unter anderem in einer Kindertagesstätte nur noch bei Nachweis eines ausreichenden Impfschutzes oder einer Immunität gegen Masern erfolgen darf.Erledigt durch Beschluss vom 21. Juli 2022
Berichterstatterin: BVRin Prof. Dr. Härtel
Nr.AktenzeichenInformationen zum VerfahrenStand des Verfahrens
27.1 BvR 2354/13Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG) über die Übermittlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Verfassungsschutzbehörden der Länder.Erledigt durch Beschluss vom 28. September 2022
28.1 BvR 141/16,
1 BvR 229/16,
1 BvR 2023/16,
1 BvR 2683/16,
1 BvR 2821/16
Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in der Fassung des Gesetzes zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten (Vorratsdatenspeicherung).Verfahren 1 BvR 2821/16 erledigt durch Beschluss vom 30. März 2022
29.1 BvR 1743/16,
1 BvR 2539/16
Verfassungsbeschwerden gegen Vorschriften des G10-Gesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes über die strategische Fernmeldeüberwachung.
30.1 BvR 1160/19Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) über besondere Überwachungsermächtigungen zur Terrorismusabwehr (u.a. Online-Durchsuchung und Quellen-Telekommunikationsüberwachung) sowie über die Weiterverarbeitung personenbezogener Daten.
31.1 BvF 1/21Antrag auf abstrakte Normenkontrolle von insgesamt 213 Abgeordneten der Bundestagsfraktionen der FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und DIE LINKE zur Vereinbarkeit von § 58 Abs. 1 und § 58 Abs. 4 des Saarländischen Mediengesetzes betreffend die Wahl und Abberufung der Direktorin beziehungsweise des Direktors der Landesmedienanstalt Saarland mit der Rundfunkfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG.